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Maissen Theo · Ständerat · 2002-06-19

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Wenn Sie erlauben, werde ich zu meinen beiden Anträgen sprechen, denn sie gehören zusammen.

Die Überlegung ist folgende: Indem wir nun die Handelsmittelschulen in Artikel 13 erwähnt haben, haben wir einen Schultyp ausdrücklich erwähnt, der von Bedeutung ist, da es im Prinzip um eine Vollzeitschule geht. Das heisst: Wir müssen sagen, dass neben der traditionellen Berufslehre, wie sie hier mit der Lehrabschlussprüfung in Absatz 3 geregelt ist, auch andere Ausbildungen, die gleichwertig sind - so genannte Vollzeitschulen -, zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis führen können. Wenn wir das hier nicht nennen, dann wird es eben offen gelassen, obwohl es "in der Regel" heisst. Es ist von der Bedeutung her klar, dass es solche Vollzeitschulen gibt. Sie sollen auch zu diesem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis führen können, weil dieses dann den Weg zu den weiter gehenden Schulen ebnet.

Damit komme ich zu Absatz 4, der im gleichen Zusammenhang steht. Es ist bei der Berufsmatura heute im Wesentlichen so, dass jene, welche eine Berufslehre gemacht haben, in den allgemein bildenden Fächern im Vergleich mit den Absolventen anderer Ausbildungsgänge ein gewisses Defizit aufweisen. Sie müssen diesbezüglich schulisch noch weitergebildet werden, also eine erweiterte Allgemeinbildung erhalten, sei es in mathematischen oder sprachlichen [PAGE 509] Fächern. Jene, welche eine Vollzeitschule besucht haben - z. B. eine Handelsmittelschule -, haben im Bereich der allgemein bildenden Fächer das Rüstzeug für eine Berufsmatura, weil sie einen anderen Fächerkanon hatten. Das heisst, dass sich diejenigen, welche aus einer Vollzeitschule kommen und die Berufsmatura anstreben, nicht in allgemein bildenden Fächern weiterbilden, sondern eher eine ergänzende Ausbildung in der Praxis machen müssen. Damit sind sie wiederum gleichwertig ausgebildet wie diejenigen, die eine Berufslehre gemacht haben.

Ich beantrage deshalb, dass wir nicht den Begriff "Allgemeinbildung", sondern "ergänzende Ausbildung" wählen. Diese ist je nach Lernverlauf, d. h. je nachdem, was jemand vorher gelernt hat, mehr theoretisch orientiert, allgemein bildend, oder mehr praxisorientiert. Damit öffnet man den Fächer wirklich, damit die Durchlässigkeit für die verschiedenen Ausbildungsgänge gewährleistet ist.

Ich möchte Sie deshalb bitten, diese beiden Anträge zu unterstützen und ihnen zuzustimmen.

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