Stöckli Hans · Ständerat · 2019-03-19
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-19
Wortprotokoll
Lieber Sprecher der Minderheit, Sie sprechen davon, dass es jetzt wieder an der Zeit sei, dass gute Gründe vorhanden seien, um dieses Redeverbot wieder einzuführen. Sie sprechen von hässlichen Spatzen. Ich denke aber, Sie wollen mit Kanonen auf diese schiessen. Denn die rechtsstaatlichen Instrumente, Herr Lombardi, sind vorhanden und funktionieren auch. Es werden jährlich Einreiseverbote ausgesprochen. Im Jahr 2015 beispielsweise waren es insgesamt elf, und zwar gestützt auf Artikel 67 Absatz 4 des damaligen Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer. Wenn die Sicherheit in unserem Land gefährdet ist, dann kann eine solche Einreise verboten werden. Dementsprechend wird einzelfallweise geprüft, ob eine Rede eben eine Gefährdung beinhaltet oder nicht.
Wenn eine solche Person bereits bei uns ist, gibt Artikel 73 Absatz 1 des neuen Nachrichtendienstgesetzes auch die Möglichkeit, gegen sie ein Tätigkeitsverbot auszusprechen, wenn die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz konkret gefährdet ist oder eine unmittelbare Gefahr besteht, indem terroristische oder gewaltextremistische Umtriebe propagiert werden.
Ich denke, unser Rechtsstaat ist mit diesen beiden Bestimmungen gut geschützt. Es braucht keine flächendeckende, rechtsstaatlich und verfassungsmässig fragwürdige Regelung, die wirklich aus dem "Frigidaire" stammt und in diesem "Frigidaire" bleiben sollte.