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Hegglin Peter · Ständerat · 2019-03-19

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2019-03-19

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen, dem Antrag der Minderheit zu folgen und die Motion anzunehmen. Das Votum von Kollege Stöckli zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Er hat erwähnt, dass im Jahr 2015 gegen elf Hassprediger ein Einreiseverbot erlassen wurde; es gab also nur elf Verbote. Wenn das Bundesamt ein Einreiseverbot erlassen will, muss es nachweisen können, dass die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz unmittelbar und konkret gefährdet ist. Es ist ein sehr hohes Niveau, das eingehalten werden muss, und ich denke, dass dieses Instrument in den meisten Fällen untauglich ist, um solche Subjekte von einer Reise in die Schweiz oder von einer Rede in der Schweiz abzuhalten. Der Bundesrat hat dies in seinem sicherheitspolitischen Bericht ja auch erwähnt: Er führt darin umfassend aus, was für Massnahmen er alles ergreifen will, um zu verhindern, dass aus der Schweiz entsprechenden Aktionen - ich denke hier vor allem an terroristische Aktionen - erfolgen. Er schreibt im Bericht, dass er im Kampf gegen den Terrorismus in der Schweiz vier Handlungsfelder sehe: Prävention, Schutz, Repression und Krisenvorsorge. Ich meine, es sei doch besser, in der Prävention mehr zu machen, und für mich wäre eine Bewilligungspflicht für Redner eine solche präventive Massnahme. Mit dem Nichterteilen einer Bewilligung kann verhindert werden, dass weitere Personen in der Schweiz radikalisiert werden und dass daraus dann entsprechende Aktionen im Ausland entstehen könnten. Ich erinnere an den - quasi unterstellten - Bezug von Schweizer Personen zu den terroristischen Anschlägen in Nachbarstaaten, vor allem betreffend Frankreich, oder in Marokko. Solche Vorkommnisse sollten uns Hinweis genug sein, um entsprechende Massnahmen zu ergreifen, und ich finde, gerade diese Motion gäbe da einen gewissen Handlungsspielraum in diese Richtung.

Ein klares Beispiel, dass die heute zur Verfügung stehenden Instrumente zu schwach und weitgehend zahnlos sind, zeigte sich im Frühjahr 2017. Damals musste festgestellt werden, dass ein politisch heikler Auftritt des türkischen Aussenministers vor Türken in der Schweiz nur schwer zu verhindern war. Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich, die den Auftritt verhindern wollten, mussten sich auf den Brandschutz berufen, um sich durchzusetzen. Ich meine, dass dies eines Staatswesens unwürdig ist. Für solche Fälle sollte den Kantonen wieder ein griffigeres Instrument zur Verfügung stehen. Die Lösung wäre relativ einfach, indem man auf die 1998 aufgehobenen Regeln, die sich jahrzehntelang bewährt haben und im Land für Ruhe sorgten, zurückkommt.[GZ]

Ich empfehle Ihnen, die Motion zu unterstützen.