Banga Boris · Nationalrat · 2000-03-15
Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Ich gebe zuerst meine Interessenbindungen bekannt: Ich bin erstens Verwaltungsratspräsident eines kleinen Versorgungsunternehmens und zweitens als Stadtpräsident glühender Anhänger des Schweizerischen Städteverbandes und des Schweizerischen Gemeindeverbandes.
Die UREK hat in Artikel 10 Absatz 1 den Satz "Die Kantone bezeichnen die Netzgebiete der auf ihrem Gebiet tätigen Elekrizitätsversorgungsunternehmen" mit der Bestimmung ergänzt, dass die Zuteilung des Netzgebietes mit einem Leistungsauftrag verbunden werden kann. Gegen diesen Leistungsauftrag ist im Prinzip nichts einzuwenden. Aber: Nachdem die Elektrizitätsversorgung bisher in vielen Gemeinden und vor allem auch in den Städten als eine kommunale Aufgabe betrachtet wurde, ist es absolut stossend, wenn jetzt die Kantone für die Zuteilung der Netzgebiete und auch noch für die Formulierung eines Leistungsauftrages zuständig sein sollen. Da die Kantone vielfach über eigene Elektrizitätsunternehmen oder zumindest über grosse Beteiligungen an solchen Unternehmen verfügen, könnten sie in Versuchung kommen oder der Versuchung ausgesetzt sein, die eigenen oder die ihnen nahe stehenden Unternehmen gegenüber den städtischen oder den Gemeindewerken zu bevorzugen.
Leider ist im Bundesrecht eine direkte Kompetenzdelegation an die Gemeinden nicht üblich. Die Formulierung in Artikel 10 Absatz 1 sollte aber die Möglichkeit zur Weiterdelegation an die Gemeinden offen lassen. Deshalb mein Antrag.