Gysi Barbara · Nationalrat · 2019-03-19
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-19
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, ich vertrete hier die Minderheit Feri Yvonne zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b. Vorhin haben wir über das Alter gesprochen, ab dem Ausbildungszulagen bezahlt werden sollen. Der Antrag der Minderheit Feri Yvonne betrifft das obere Ende des Altersbereichs. Heute ist es so, dass die Ausrichtung der Ausbildungszulage - und das wird in der Änderung des Gesetzes auch so beantragt - beim 25. Altersjahr endet. Die Minderheit Feri Yvonne fordert, dass das auf das 29. Altersjahr respektive das Ende des Monats erhöht wird, in dem jemand das 29. Altersjahr erreicht - dies aus folgenden Gründen:
Es ist klar, das betrifft die Erstausbildung. Viele sind mit 25 Jahren wahrscheinlich mit der Erstausbildung fertig. Es gibt aber immer wieder Situationen, in denen das eben nicht der Fall ist; einerseits, wenn Ausbildungen länger dauern - und es gibt solche Studiengänge - und jemand über 25 hinaus ein Studium absolviert. Andererseits haben vielleicht Krankheitsgründe eine Ausbildung, die grundsätzlich kürzer gewesen wäre, verzögert. Wenn eine Ausbildung unterbrochen werden muss, kann das zur Folge haben, dass jemand über das 25. Altersjahr hinaus noch in der Erstausbildung steckt.
In diesen Fällen ist es, glauben wir, wirklich wichtig, dass die Ausbildungszulagen noch bezahlt werden können. Wichtig sind diese eben auch, weil unser Stipendienwesen nicht wahnsinnig grosszügig ist. Wenn das der Fall wäre, könnte man vielleicht auf diesen Antrag verzichten. Sie wissen aber, die Stipendien sind kantonal sehr unterschiedlich geregelt, sie sind sehr oft auch viel zu tief, um davon leben zu können. Die Eltern müssen die jungen Erwachsenen, die in der Ausbildung sind, unterstützen. Es ist daher richtig, dass die Ausbildungszulage über das 25. Altersjahr hinaus bis zum 29. ausgerichtet wird, sofern jemand, wie gesagt, noch in einer Erstausbildung ist.
Dieser Punkt wurde auch in der Vernehmlassung angesprochen. Dort wurde angeregt, vom 25. zum 29. Altersjahr zu gehen. Es werden nicht sehr, sehr viele Fälle sein, aber diejenigen, die es betrifft, werden sehr froh sein um diese zusätzliche Unterstützung in einer Phase der Ausbildung.
Ich bitte Sie darum, den Antrag der Minderheit Feri Yvonne zu unterstützen.