Graber Konrad · Ständerat · 2019-03-19
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-03-19
Wortprotokoll
Ich bin dankbar für die Beantwortung der Interpellation. Der Grund, weshalb ich mich nur teilweise befriedigt erkläre, liegt darin, dass ich mir noch weiter gehende Schritte des Bundesrates erhoffte, ohne dass wir noch mit einem Vorstoss nachfassen müssen.
In der Antwort auf Frage 1 zeigt der Bundesrat auf, dass er der Mediation bereits heute einen grossen Stellenwert beimisst. Er verweist auf Bestimmungen der Zivilprozessordnung und des Zivilgesetzbuches, und er verweist sogar auf die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen. Bei der Antwort auf Frage 2 nehme ich positiv zur Kenntnis, dass sich der Bundesrat mit dem australischen System der Family Relationship Centres auseinandergesetzt hat. Es ist auch positiv, dass das Bundesamt für Justiz bereits früher eine interdisziplinäre Studie in Auftrag gegeben hat. Allerdings werden dabei nur die Kantone Basel-Stadt und St. Gallen - mit Blick auf die Herkunft der Bundesrätin ist dies selbstverständlich ein gewichtiger Kanton - erwähnt. Auch die Untersuchungen des BSV über nichtmonetäre Begleit-, Beratungs- und Bildungsangebote für Familien, deren Ergebnisse Ende 2019 vorliegen sollen, vermögen neue Erkenntnisse zu bringen.
Bei Frage 3 würde ich mir vom Bundesrat ein etwas entschlosseneres Vorgehen erhoffen. Seine Darstellung des Verfolgens der Entwicklungen im Ausland und insbesondere in der Schweiz vermag aus meiner Sicht nicht zu genügen. Ich könnte mir folgendes Vorgehen vorstellen:
1.[NB]Ausloten des möglichen finanziellen Sparpotenzials für die öffentliche Hand, beispielsweise durch ein entsprechendes Gutachten, welches die obligatorische Einführung von alternativen Methoden der Konfliktbewältigung mit sich bringen würde, etwa die Einführung des erwähnten australischen Modells. Damit wäre dann auch Frage 4 meiner Interpellation abgedeckt. Ich verstehe, dass der Bundesrat sie nicht beantworten kann, ohne über die entsprechenden Grundlagen zu verfügen.
2.[NB]Evaluieren des Netzwerkes Kinder in Basel, mit dem man gute Erfahrungen gemacht hat. Ich würde es sehr begrüssen, wenn dieses Projekt, das bereits seit zehn Jahren besteht, einer Analyse oder Evaluation unterzogen werden könnte, die sowohl psychosoziale wie auch finanzielle Aspekte abdeckt. Ich denke, es wäre ein Referenzprojekt aus einem Kanton, der hier aktiv ist und auf welches sich der Bund allenfalls in einer Empfehlung an andere Kantone beziehen könnte.
3.[NB]Aufzeigen, wie das Bundesrecht und das kantonale Recht angepasst werden müssten, wenn die Schweiz ein ähnliches System wie Australien einführen möchte. Mir geht es da natürlich vor allem um die regulatorische Ebene, dies selbstverständlich immer auch unter Berücksichtigung von föderalistischen Aspekten.
In der Antwort auf Frage 5 zeigt der Bundesrat auf, dass er nicht beabsichtigt, einen Pilotversuch zu starten. Umso wichtiger wäre es aus meiner Sicht, wenn er die drei von mir erwähnten Punkte aufnähme, ohne dass mit einem Vorstoss nachgedoppelt werden müsste. Es sind konkret folgende Punkte: erstens das Ausloten des finanziellen Sparpotenzials bei Einführung eines Systems wie in Australien; zweitens eine Analyse oder Evaluation des seit zehn Jahren bestehenden Netzwerkes Kinder in Basel; drittens das Aufzeigen des Handlungsbedarfs auf eidgenössischer und kantonaler Ebene bezüglich der rechtlichen Aspekte, falls ein australisches oder ein ähnliches System eingeführt werden müsste.
Ich danke dem Bundesrat, wenn er sich diesen Überlegungen anschliessen kann und sie in der Folge der Fragen dieser Interpellation auch in diese Richtung verfolgt. Ich bedanke mich nochmals für die Stellungnahme. Ich bin jetzt auch auf die Antwort von Frau Bundesrätin Keller-Sutter gespannt.