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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2019-03-20

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-20

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion lehnt die Änderungen im Zusammenhang mit den Inhaberaktiengesellschaften aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Sie verletzen die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht, und sie führen zu einer De-facto-Enteignung, die nicht abgegolten wird.

In der parlamentarischen Beratung des vergangenen Global-Forum-Gesetzespakets war es ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers, die Inhaberaktiengesellschaft als Unternehmensform beizubehalten. Dieser Wille ist genügend oft in den parlamentarischen Materialien zum Ausdruck gekommen. Darauf basierend wurde das Aktienrecht geändert, und in der Folge haben verschiedene Inhabergesellschaften ihre Strukturen angepasst. Diese Anpassungen kosteten viele Unternehmen vier- oder fünfstellige, in einigen Fällen sogar sechsstellige Summen. Die Unternehmen haben diese Anpassungen nach gutem Treu und Glauben erledigt.

Nur wenige Monate später, kaum drei Jahre sind seit der Änderung vergangen, will der Bundesrat entgegen allen Selbstbekundungen und entgegen dem parlamentarischen Auftrag die Inhaberaktiengesellschaft doch verbieten. Die vielen bereits angefallenen Umstellungskosten nimmt der Bundesrat nicht einmal zur Kenntnis. Dieses Vorgehen ist unredlich. Die nun gewählte Massnahme lässt sich nicht einmal auf eine Empfehlung des Global Forum zurückführen. Dieses empfiehlt lediglich ein Meldesystem für die Identifikation von Inhaberaktionären, d. h., das Global Forum geht sogar von einem Weiterbestehen und nicht von einer Abschaffung der Inhaberaktien aus.

Doch der Bundesrat geht in seiner vermeintlichen Umsetzung der Empfehlung nicht nur viel weiter als das Global Forum: Er enteignet alle Halter von Inhaberaktien, welche die Aktien nicht innerhalb einer kurzen Frist von 18 Monaten in Namenaktien umwandeln. Die Abschaffung der Inhaberaktie ist an sich schon unverhältnismässig, doch die Enteignung ist die krasseste Verletzung klarer verfassungsrechtlicher Grundlagen überhaupt.

Ich möchte Sie einfach nochmals auf das Thema Soft Law hinweisen. Wir haben hier eine Organisation, die sich Global Forum nennt und damit impliziert, für die Weltgemeinschaft sprechen zu können. Dieses Global Forum macht in demokratisch keineswegs legitimierter Weise Vorgaben für Staaten. Wir sind der Gesetzgeber der Schweiz. Uns obliegt es zu entscheiden, welche Gesetzesbestimmungen hier auf Schweizer Grund und Boden gelten sollen. Es ist falsch, wenn wir uns von einer Organisation, die höchst etatistisch ist, erpressen lassen und, drei Jahre nachdem uns zugesichert wurde, dass es einen Fortbestand für Inhaberaktien gebe, diese plötzlich abschaffen.

Wir haben eine Zusatzbelastung in massiver Höhe für alle KMU. Es sind vor allem die mittleren und kleineren Gesellschaften, die von dieser Gesetzesrevision betroffen sein werden. Aktionäre können wirklich in krassester Weise enteignet werden - etwas, was in diesem Sinne bisher nicht vorstellbar war in der Schweiz. Ich bitte unseren Bundespräsidenten dann schon, die Frage zu beantworten, weshalb das Global Forum jetzt anscheinend einseitig auf die Inhaberaktien abzielt, aber bei den Trusts, welche im angelsächsischen Raum - in den USA, in Grossbritannien, in den Karibikstaaten und in anderen Staaten - sehr verbreitet sind, überhaupt nichts unternimmt.

Bei den Trusts ist es alles andere als klar, wer der "ultimate beneficial owner" ist. Aber weil diese Rechtsform natürlich eine stärkere Lobby hat, wird dort nichts unternommen. Der Bundesrat ist hier ein weiteres Mal übereifrig: Die Schweiz soll möglichst schnell erfüllen - und es geht ihm hier eben nicht nur darum zu erfüllen, sondern er will übererfüllen. Mit [PAGE 451] seiner Vorlage geht der Bundesrat noch viel weiter, als es das Global Forum eigentlich vorschreibt.

Ich bitte Sie, hier der SVP-Fraktion zu folgen und nicht auf diese Vorlage einzutreten. Der Schweizer Vertreter bei der OECD soll ganz klar platzieren, dass wir, wenn schon, das gleiche Vorgehen gegenüber Trusts verlangen. Es geht nicht an, dass hier einseitig die Schweiz diskriminiert wird, währenddessen andere Staaten, die die Rechtsform des Trusts kennen, diese Trusts weiterführen können.