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Eberle Roland · Ständerat · 2019-03-20

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-20

Wortprotokoll

Wir behandeln die Standesinitiative Jura 17.320, "Nichtbezahlte KVG-Prämien. Zuteilung an einen vom Kanton bestimmten Krankenversicherer bei Übernahme der Verlustscheine durch den Kanton". Im Kontext mit der 2017 eingereichten Standesinitiative stehen die Motion der SGK-NR 18.3708, "Schwarze Listen. Definition des Notfalls", und die Standesinitiative Thurgau 16.312, "Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten".

Bei allen diesen Vorstössen geht es um die Frage, wie säumige Krankenkassenprämienzahlerinnen und -zahler diszipliniert werden könnten. Die nichtbezahlten Krankenkassenprämien sind eine sehr stossende Angelegenheit. Wir haben die Versicherungspflicht, und jeder Mann und jede Frau wird versorgt, auch wenn die Krankenversicherungsprämie nicht bezahlt ist.

Damit wir eine Vorstellung vom Zahlengerüst haben: 2016 hatten wir in der Schweiz 140[NB]000 Versicherte mit Ausständen bei den Forderungen der Krankenkassen. Die Summe hat rund 300 Millionen Franken ausgemacht. Eine weitere Zahl zum Belegen des Problems: 31[NB]000 Versicherte figurieren auf sogenannten schwarzen Listen. Es gibt einige Kantone, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und eine schwarze Liste mit Leuten führen, die ihrer Prämienzahlungspflicht nicht nachkommen.

In Bezug auf den zeitlichen Ablauf musste die SGK-SR die Initiative des Kantons Jura vorziehen, denn sie wurde vom Parlament des Kantons Jura bereits am 14. November 2017 eingereicht. Wir haben am 22. März 2018, also vier Monate später, die Vertreter des Kantons Jura in der Kommission angehört.

Die SGK hat im März 2018 die Debatte und Anhörung zur Standesinitiative Thurgau abwarten wollen. Eigentlich hätten wir schon nach der Anhörung der Kantonsvertreter im März 2018 aus technischen Überlegungen zu einem Negativbescheid bezüglich Folgegeben oder Nichtfolgegeben zur Standesinitiative Jura kommen können. Wir wollten aber noch die Debatte, die Stellungnahme der Gesundheitsdirektorenkonferenz bezüglich dieses Problems abwarten und insbesondere die Vertreter des Kantons Thurgau anhören, weil im Zusammenhang mit der Standesinitiative Thurgau ein vermutlich praktikablerer Entwurf unterbreitet werden sollte.

Am 17. Januar 2019 haben wir, wie gesagt, die Gesundheitsdirektorenkonferenz angehört. Wir haben auch die Versicherer angehört, weil sie hinsichtlich der Ausstände involviert sind. Heute ist es so, dass 85 Prozent der Ausstände der Krankenkassenprämien von den Kantonen getragen werden und 15 Prozent als Minus bei den Versicherern verbleiben; deshalb haben wir sie auch angehört. Dann haben wir in dieser Angelegenheit die Thurgauer Regierung angehört, auch die Verwaltung hat sich zu diesen Themen geäussert. Nach gehaltener Debatte wurde sich die SGK-SR einig, die Diskussion zur Motion der SGK-NR 18.3708, "Schwarze Listen. Definition des Notfalls", weiter vertiefen zu wollen.

Zur Standesinitiative Thurgau: Unser Rat hat bereits im März 2018 dieser Standesinitiative Folge gegeben und der Vertiefung dieser beiden Themen zugestimmt. In der Bearbeitung der Standesinitiative Thurgau sehen wir insbesondere eine Möglichkeit, das Anliegen des Kantons Jura, das natürlich berechtigt ist, entsprechend aufzunehmen.

Deshalb hat die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Standesinitiative Jura keine Folge zu geben und das Thema mit den beiden verbleibenden Vorstössen inhaltlich weiterzubearbeiten.

Ich habe mich schon kurz in Bezug auf die materielle Begründung geäussert. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Schuldscheinbewirtschaftung von ausstehenden Krankenkassenprämien eine sehr mühsame Angelegenheit ist, dass die Kantone die Kosten übernehmen, dass dies stört, insbesondere in jenen Fällen, in welchen auch die Gemeinden noch zusätzlich belastet werden. Das ist eine Unschönheit des Systems, die viel Geld kostet.

Heute besteht bereits die Möglichkeit, dass die Kantone mit Versicherern entsprechende Vereinbarungen treffen. Das Instrument besteht also eigentlich schon, aber es ist relativ aufwendig in der Handhabung. Wir möchten jetzt im Rahmen der KVG-Revision mit der Standesinitiative Thurgau hier ein System vorschlagen, welches Klarheit schafft. Was ich auch als Grundlage noch festhalten muss: Die Gesundheitsdirektorenkonferenz hat das Instrument auf nationaler Ebene abgelehnt. Sie sagt klar, dass die Kantone diese Möglichkeit haben sollen, aber sie wehren sich gegen eine nationale Regelung, gemäss welcher alle Kantone mit allen Versicherern solche Verträge abschliessen müssen. Das ist noch eine wichtige Information, denn sie hat uns natürlich auch aufgezeigt, dass die Befindlichkeit zum Thema in den Kantonen sehr unterschiedlich ist: Es gibt Kantone, die das einfach so hinnehmen und diese 85 Prozent der ausstehenden Prämien bezahlen, und es gibt andere Kantone, die sich daran stören.

Die Überlegungen, die wir in Bezug auf die Standesinitiative Thurgau bereits angestellt haben, geht in die Richtung - dies einfach als Hinweis -, dass man den Kantonen die erwähnte Möglichkeit geben soll. Es ist insbesondere so, dass das Instrument in den Fällen funktioniert, in welchen, verknüpft mit der Übernahme dieser Schuldscheine, auch ein Case Management stattfindet. Das heisst, dass die Betreuung der Betroffenen durchaus Sinn macht: Mit Schuldensanierungen kann mit den entsprechenden Personen gearbeitet werden.

Ein letzter Fakt: Man geht aufgrund der statistischen Auswertung dieser säumigen Zahlerinnen und Zahler davon aus, dass rund 50 Prozent der Menschen, die ihre Prämien nicht bezahlen, diese tatsächlich nicht bezahlen können, weil ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu gering ist. Aber in rund 50 Prozent der Fälle wären diese Menschen aufgrund der Budgets, die ihnen zur Verfügung stehen, durchaus in der Lage, die Prämien zu bezahlen - sie machen es einfach nicht, weil sie andere Prioritäten haben. Der Versicherungsschutz bleibt ja erhalten, und die Versorgung ist ja sichergestellt. Diese Mentalität möchten wir mit einer entsprechenden Lösung brechen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Die Kommission beantragt Ihnen, wie gesagt mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Abschreibung der Standesinitiative Jura. Ich bitte Sie namens der Kommission, dieser Empfehlung zu folgen, der Standesinitiative Jura keine Folge zu geben und die weiteren Arbeiten der SGK zur Lösung der Probleme zu unterstützen.