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Föhn Peter · Ständerat · 2019-03-20

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-20

Wortprotokoll

Die Initiative des Kantons Aargau fordert den Bundesrat auf, das Asyl- und Ausländerrecht so zu ändern, dass der Bund eine kostendeckende Integrationspauschale ausrichtet, also die vollen Kosten nicht nur für vorläufig Aufgenommene, sondern auch für anerkannte Flüchtlinge übernimmt. Er soll dies während sieben Jahren, ausgehend vom Entscheidungszeitpunkt über den Asylantrag durch die Bundesbehörden, tun. Für die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sei eine besondere kostendeckende Pauschale einzuführen.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat der Initiative des Kantons Aargau am 13. Februar 2018, also vor über einem Jahr, in der ersten Beratung Folge gegeben, während ihr der Nationalrat am 25. September 2018 auf Antrag seiner SPK keine Folge gegeben hat. An ihrer Sitzung vom 2.[NB]Februar 2019 hat unsere Kommission die Initiative zum zweiten Mal vorgeprüft. Sie beantragt nun ohne Gegenantrag, der Initiative keine Folge zu geben.

Weshalb wollen wir nun keine Folge geben? Es stehen mit dieser Standesinitiative drei Forderungen im Raum: erstens eine Erhöhung der Integrationspauschale, zweitens eine Erhöhung der Abgeltung für unbegleitete Minderjährige und drittens die Verlängerung der Abgeltungsfrist für den Bund von fünf auf sieben Jahre. Die ersten beiden Forderungen sind in der Zwischenzeit mit der Integrationsagenda Schweiz erfüllt, denn der Bundesbeitrag für die Integration wurde von 6000 auf pauschal 18[NB]000 Franken erhöht. Bei unbegleiteten Minderjährigen wird der Bund bei anrechenbaren Kosten von 100 Franken pro Tag und Person künftig 86 Franken übernehmen. Diese beiden Forderungen werden mit der sogenannten Integrationsagenda Schweiz in den nächsten Monaten, also im kommenden April oder Mai, erfüllt. Was die dritte Forderung betrifft, haben sich Bund und Kantone in der Zwischenzeit auch darauf geeinigt, dieses Finanzierungssystem gesamthaft und eingehend zu überprüfen.

Wir wollen also dieser Lösung, wie sie angedacht ist, nicht vorgreifen. Sie wird sicher seriös angeschaut, und verschiedene Varianten werden geprüft. Eine der drei Forderungen ist also bis dato nicht erfüllt. Aber es tut sich etwas, und man ist in Minne im Gespräch.

Vor diesem Hintergrund beantragt die Kommission, auf gesetzgeberische Massnahmen zu verzichten und der Standesinitiative, da grösstenteils erfüllt, keine Folge zu geben. Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag auch so zustimmen.