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preparatory:AB 243424

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-20

Wortprotokoll

Grundsätzlich teilen wir natürlich die Auffassung, dass Weiterbildung etwas sehr Zentrales ist und dass Weiterbildung auch etwas kostet und auch aus eigener Initiative erfolgen soll. Die Frage ist, ob ein solches Instrument dieses Ziel fördert. Wir sind eher der Meinung, dass das nicht der Fall ist. Einmal ist festzuhalten, dass sich wahrscheinlich nur Gutverdienende ein solches Konto leisten können. Eher schlecht Verdienende haben diese Möglichkeiten kaum. Gutverdienende können diese Bezüge in dem Moment, wo sie eine Weiterbildung machen, auch von den Steuern abziehen. Das dürfte sogar in der Regel noch vorteilhafter sein, als wenn sie das Geld ansparen und dann bei der Entnahme wieder irgendwo versteuern müssen. In der Summe glauben wir nicht, dass dieses Modell mehr Vorteile bietet als die geltende Regel, nach der die Kosten für Weiterbildung abgezogen werden können.

Wir haben eigentlich meiner Meinung nach genügend Instrumente in anderen Bereichen, ohne dass wir hier noch eine Säule 3w für Weiterbildung schaffen müssen. Wir stellen auch zunehmend fest, dass Weiterbildung durch den Arbeitgeber mitbezahlt wird, weil sie gezielt gefördert wird und man die Spezialisten, die man braucht, auch innerhalb des Betriebes oder der Laufbahn entsprechend ausbildet. Gesamthaft meinen wir, dass genügend Mittel und auch Abzugsmöglichkeiten bestehen, dass die steuerliche Attraktivität für die Weiterbildung genügend ist. Diese Möglichkeiten werden auch benutzt. Wir glauben nicht, dass es notwendig ist, hier ein neues Instrument einzuführen.

Ich bitte Sie daher, das Postulat abzulehnen.

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