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preparatory:AB 243437

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-20

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Bendahan vergleicht die Weko mit der Finma. Hier ist vorab ein grundlegender Unterschied festzustellen: Wenn die Weko ein Verfahren eröffnet, geht es um eine Untersuchung bezüglich Beschränkung des Wettbewerbs oder bezüglich der Frage von Unternehmenszusammenschlüssen. Die Weko ist bei diesen Untersuchungen auf Informationen Dritter angewiesen. Daher macht es Sinn, dass eine Untersuchung angekündigt wird, um entsprechend Informationen sammeln zu können. Das ist das Verfahren der Weko.

Das kann nicht mit der Informationspflicht der Finma verglichen werden. Bei der Finma ist beim Start einer Untersuchung das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zu achten. Wenn die Eröffnung eines Verfahrens bekanntgegeben wird, könnte das in vielen Fällen auch zu Verdunkelungsgefahr führen; jemand könnte versuchen, irgendetwas noch unter den Teppich zu kehren. Daher macht es durchaus Sinn, dass die Finma einmal Abklärungen treffen kann, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wird. Diese Abklärungen können zum Teil sehr lange dauern. Eine Bekanntgabe der Eröffnung eines Verfahrens stellt Personen möglicherweise unter einen Verdacht, der nicht mehr wegzukriegen ist und der das Verfahren beschränken kann.

Mit Artikel 22 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes haben wir die Grundlage für die Information durch die Finma gelegt. Das hat sich grundsätzlich bewährt. Das Verfahren ist anders als dasjenige der Weko. Hier eine weiter gehende Informationspflicht zu schaffen würde dem Verfahren schaden, die Aufgaben der Finma eher einschränken und könnte Leute unter Generalverdacht stellen, bevor eine vernünftige Aufklärung weiter gediehen ist. Es ist also zu unterscheiden zwischen einem Verfahren der Weko, bei dem die Weko, um die Sache beurteilen zu können, an Informationen interessiert ist, und einem Verfahren der Finma.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. Eine Erweiterung der Informationspflicht ist nicht nötig. Sie wäre aus unserer Sicht eher schädlich. Das bestehende Verfahren und die bestehende Gesetzgebung haben sich so bewährt.