AB 243465
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-20
Wortprotokoll
Die Motion Meyer Mattea enthält vorab eine grundsätzliche rechtliche Frage, nämlich die Frage, ob die Verletzung von ausländischem Recht in der Schweiz verfolgt werden soll. Grundsätzlich machen wir das nicht, Verstösse gegen ausländisches Recht werden in der Schweiz grundsätzlich nicht sanktioniert. Das gilt auch für Widerhandlungen im Steuerrecht. Mit der Motion Meyer Mattea würden wir hier einen Paradigmenwechsel vornehmen. Das ist eine grundsätzliche Frage, die sich nicht nur auf das Steuerrecht bezieht. Wir sollten davon Abstand nehmen. So viel zur grundsätzlichen Frage dieser Motion.
Wir haben in einzelnen Fällen die Amtshilfe. Das funktioniert, wenn es notwendig ist. In diesem Bereich würden wir aber wesentlich weiter gehen. Es kann nicht Sinn und Zweck unserer Gesetzgebung sein, dass wir den Bruch ausländischen Rechts in der Schweiz sanktionieren. Das gilt ganz grundsätzlich und geht weit über das Steuerrecht hinaus.
Dem Anliegen hinter der Motion wird eigentlich bereits anderweitig Rechnung getragen. Der Bundesrat hat in seinem Bericht über unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse von 2016 dargelegt, wie wir das machen. Das Problem ist also nicht unerkannt bei uns. Wir kennen das, wir haben Mittel. Aber die Motion geht zu weit und betrifft grundsätzliche Fragen in unserer Gesetzgebung, die wir hier nicht im Steuerrecht ausnahmsweise so lösen sollten.
Das Steuerrecht und das Bezahlen von Steuern bleiben weiterhin offene Fragen, auch international. Wir haben mit dem Beps-Projekt und mit Projekten, die in den nächsten Jahren noch auf den Tisch kommen werden, weitere Möglichkeiten. Es gibt diesbezüglich weitere Forderungen. Ich denke, man kann die weitere Entwicklung abwarten. Gleichzeitig möchte ich aber auch - ohne zu behaupten, dass bei uns Steuerhinterziehung nicht stattfinden kann - feststellen, dass die Schweiz hier ein gutes System hat, ein transparentes System. Wir zählen immer auf die Steuerehrlichkeit der Personen. Das ist der Grundsatz. Der Staat vertraut dem Bürger. Von diesem Grundsatz geleitet, brauchen wir keine [PAGE 478] zusätzlichen Möglichkeiten, den Bürger, auch wenn er ausländischer Herkunft ist, mit schweizerischem Recht zu bestrafen.[GZ]
Ich bitte Sie also, diese Motion nicht anzunehmen.