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Rytz Regula · Nationalrat · 2019-03-20

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2019-03-20

Wortprotokoll

Ich fordere mit meiner Motion 17.3941, "Beim Verkauf von Immobilien des Bundes soll nicht die Rendite im Vordergrund stehen", eigentlich nichts anderes als etwas Selbstverständliches, nämlich dass sich der Bund an seine eigenen strategischen Ziele hält - zum Beispiel an die Strategie zur Agglomerationspolitik. In seinem Bericht "Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus" hat der Bundesrat nämlich festgestellt, dass das Bevölkerungswachstum und die Attraktivität der Kernstädte zu steigenden Mieten und zu Verdrängungseffekten bei sozial schwachen Bevölkerungsgruppen führen. Das Ziel der vom Bundesrat selber bestimmten Agglomerationspolitik solle es deshalb sein, die gesellschaftliche Integration der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten. Dazu gehöre auch die Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum in Städten und Agglomerationen oder die Initiierung von Impulsprojekten zur Schaffung eines ausreichenden und bedürfnisgerechten Wohnraumangebotes.

Der Bund hat also festgestellt, dass es im Bereich des Wohnangebotes in Städten und Agglomerationen Handlungsbedarf gibt. Leider handelt er aber nicht danach, wenn er etwas dazu beitragen könnte, um genau dieses Ziel umzusetzen. So wurde zum Beispiel vor zwei Jahren in einem Wohnquartier in Bern die dort gelegene ehemalige Eidgenössische Alkoholverwaltung zu einem Preis von über 35 Millionen Franken an den Meistbietenden verkauft. Der Verkaufspreis lag um zwei Drittel höher als das, was die Stadt Bern selber geboten hatte, um eben an diesem Ort solchen sozialverträglichen Wohnraum einzurichten. Das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hat, will an dieser zentralen Lage Business Apartments für kurzfristige Mieten zu gehobenen Preisen einrichten. Diese Nutzung steht ganz klar im Widerspruch zu den kommunalen Quartierentwicklungsplänen, aber auch zur Raumentwicklungsstrategie des Bundes.

Eine Desinvestitionspolitik, die sich grundsätzlich am Kriterium des Marktpreises orientiert, trägt nicht nur der bundesrätlichen Agglomerationsstrategie nicht Rechnung, sie steht auch im Widerspruch zu den Weisungen zum nachhaltigen Immobilienmanagement des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Diese Weisungen fordern, dass in allen Phasen des Immobilienlebenszyklus die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt in ausgewogener Weise zu berücksichtigen seien. Das ist aus unserer Sicht in der heutigen Desinvestitionsstrategie des Bundes leider nicht gewährleistet.

Es macht wenig Sinn, diese Fehler oder diese Lücke hier anhand einzelner Projekte zu besprechen und einzelne Projekte zu steuern. Was wir brauchen, sind verlässliche und klare Regeln, gerade auch im Bereich der Desinvestitionen. Der Bundesrat wird deshalb mit meiner Motion gebeten, die Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes so anzupassen, dass beim Verkauf von Immobilien nicht mehr immer die grösstmögliche Rendite im Vordergrund steht, sondern der gesellschaftliche Nutzen sowie die Umsetzung von übergeordneten bundesrätlichen Strategien. Damit ermöglicht es der Bundesrat den zuständigen Organen, beim Verkauf von Immobilien des Bundes bzw. der Regiebetriebe des Bundes eine Abwägung zwischen finanziellen und gesellschaftlich-raumplanerischen Interessen vorzunehmen und die übergeordneten Ziele des Bundesrates, z.[NB]B. eben auch Wohnraumförderung in Städten und Agglomerationen, zu einem vertretbaren Preis weiter umzusetzen.

Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion zuzustimmen und im Bereich der Desinvestitionen von Bundesimmobilien Klarheit zu schaffen.