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Flach Beat · Nationalrat · 2019-03-20

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-03-20

Wortprotokoll

Bei Artikel 7 Buchstabe c geht es um die Frage, wann auf ein Rechtshilfeersuchen nicht eingetreten wird. Die Minderheit Marra will dem Bundesrat folgen, der die geltende Bestimmung - dass nicht darauf eingetreten wird, wenn "es den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt, insbesondere wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind" - durch die Streichung der Konkretisierung inhaltlich erweitert.

Die Mehrheit der Kommission ist insbesondere aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids vom 17. Juli 2018 zur Auffassung gelangt, dass es nicht notwendig ist, die Bestimmung in Buchstabe c genauer zu umschreiben. Denn das Bundesgericht hat festgelegt, dass das Schweizer Gesetz bei solchen Fragen völkerrechtskonform ausgelegt werden muss und dass deshalb keine Konkretisierung notwendig ist.

Den von der Minderheit Aeschi Thomas übernommenen Antrag hat die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Hauptgrund dafür ist, dass es sehr schwierig wäre, zu justiziablen Ergebnissen zu kommen, wenn man die Frage zu prüfen hätte, ob andere Staaten oder übergeordnete Staatenverbünde in Steuerfragen allenfalls Schweizer Recht verletzen. Dieser Bereich unterliegt eben nicht wissenschaftlichen Grundsätzen, sondern es ist eine Auslegungsfrage, wann dieses Recht eingehalten wird und wann nicht.

Die Kommission bittet Sie, der Mehrheit zu folgen.

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