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Luginbühl Werner · Ständerat · 2019-03-20

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-03-20

Wortprotokoll

Die Frage der Marktverzerrung oder der Verletzung der Wettbewerbsneutralität, verursacht durch Unternehmen, die entweder Monopolisten oder ganz oder teilweise im Besitz der öffentlichen Hand sind, ist ein ernsthaftes Problem. Ich blicke jetzt zurück auf zehn Jahre Erfahrung im Stab eines Unternehmens, das fast tagtäglich mit diesem Problem ganz unmittelbar konfrontiert war, und kann daher aus eigener Erfahrung sprechen.

Es ist richtig, dass sich die Politik mit diesem Thema befasst. Auch ich möchte auf das Postulat Schilliger 15.3880, "Konkurrenziert der Staat die Wirtschaft? Übersicht tut not", aus dem Jahr 2015 zu sprechen kommen. Peter Schilliger hat vom Bundesrat einen Bericht hinsichtlich der Wettbewerbssituation zwischen staatsnahen Betrieben und Akteuren in der freien Wirtschaft verlangt. Dieser Bericht wurde im Dezember 2017 vorgelegt. Er ist also erst 16 Monate alt. Es ist eine ausgezeichnete Auslegeordnung und eine wahre Inspirationsquelle für jene, die etwas gegen dieses Problem unternehmen wollen. Als Grundlage des Berichtes wurden Fallstudien durchgeführt. Im Bericht steht: "Wie die Fallstudien zeigen, bleiben aber dennoch gewisse Wettbewerbsverzerrungen bestehen, die untrennbar mit staatlicher Unternehmenstätigkeit verbunden sind."

Ich war an einer Veranstaltung zu diesem Thema. Dort hat es ein hoher Vertreter der Bundesverwaltung - ein sehr hoher Vertreter der Bundesverwaltung, der an der Erarbeitung des Berichtes beteiligt war - wie folgt auf den Punkt gebracht und gesagt, es bestehe in diesem Bereich eindeutig Handlungsbedarf, und zwar auf allen drei staatlichen Ebenen; auf Ebene Kantone und Gemeinden sei der Handlungsbedarf eher noch etwas grösser als auf Bundesebene, aber er bestehe auch auf Ebene des Bundes.

Wenn wir als Parlamentarier auf nationaler Ebene erwarten, dass diese heissen Eisen auf kantonaler oder auf kommunaler Ebene angepackt werden, dann müssen wir mal mit gutem Vorbild vorangehen und zeigen, dass wir auf Bundesebene das Nötige getan haben. Das steht für mich im Vordergrund. Ob wir für Kantone und Gemeinden Vorgaben erlassen, das muss man diskutieren. Aus meiner Sicht wird es möglicherweise in Teilbereichen unumgänglich sein; aber man kann auch darauf verzichten.

Die Kommission schreibt in ihrem Bericht, es bestehe Handlungsbedarf, die vorliegende parlamentarische Initiative sei jedoch der falsche Weg. Wenn Sie aber Artikel 110 Absatz[NB]1 des Parlamentsgesetzes heranziehen, können Sie lesen: "Einer Initiative wird Folge gegeben, ... wenn der Regelungsbedarf im Grundsatz bejaht" - im Grundsatz und nicht im Detail, im Grundsatz! - "und das weitere Vorgehen auf dem Wege der parlamentarischen Initiative als zweckmässig beurteilt wird." Es werden hierauf drei mögliche Bedingungen für die Zweckmässigkeit genannt, und mir scheint die dritte zuzutreffen, wonach man auf dem Weg der parlamentarischen Initiative zumindest gleich schnell zum Ziel kommt wie auf dem Weg über die Motion.

Es wurde bereits vom Vorredner gesagt - ich möchte das noch einmal unterstreichen -: Übersteht die parlamentarische Initiative die erste Phase, dann ist die Kommission in der zweiten Phase nicht an den Wortlaut gebunden. Sie kann die Formulierung aufnehmen, sie kann es aber auch sein lassen oder die Formulierung abändern. Das würde hier konkret heissen, dass man, wenn man diese Berichterstattung will, diese auf den Bund beschränkt oder dass diese nur alle drei Jahre erfolgen muss. Die Kommission ist völlig frei, sie kann auch andere Punkte aufnehmen. Ein solches Monster, wie es da erwähnt worden ist, muss nicht entstehen. Es liegt dann an der Kommission, Vorschläge zu erarbeiten, die umsetzbar und möglichst unbürokratisch sind. Und etwas dürfen wir auch nicht vergessen: Wir regeln hier nicht den privaten Bereich. Wir regeln im Bereich der Unternehmen, die Monopolisten oder im Besitz der öffentlichen Hand sind.

Ich bitte Sie daher, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Es besteht eindeutig Handlungsbedarf; das sagt die Kommission selber. Der Weg der parlamentarischen Initiative ist gangbar. Und es liegt ein aktueller Bericht vor, der als Grundlage für die mögliche Umsetzung dienen kann; auf dieses Instrument müsste und könnte man sicher zurückgreifen.