Merlini Giovanni · Nationalrat · 2019-03-20
Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-20
Wortprotokoll
Meine Motion will den Bundesrat damit beauftragen, nur punktuelle und einzelne Gesetzesänderungen betreffend die verfahrensrechtlichen Instrumente der Straf-, Verwaltungs- und Zivilbehörden vorzulegen, die auch auf Kryptowährungen und nicht nur auf Gegenstände, Kredite, Rechte und Computerdaten anwendbar sind.
Seit dem letzten Bericht des Bundesrates zu virtuellen Währungen vom 25. Juni 2014 haben sich diese neuen elektronischen Investitions- und Zahlungsmittel stark verbreitet. Die Entwicklung in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren rasant sein. Es ist daher angezeigt, einerseits im System die Lücken beim Schutz gegen Missbrauch auszumachen und andererseits den Behörden die erforderlichen Instrumente zur Verfügung zu stellen, damit sie auf die Verbreitung der Kryptowährungen wirkungsvoll reagieren können.
Ein grosser Teil der Kryptowährungen ist völlig anonym, was Erpressungen im Bereich der Informatik und Geldwäscherei begünstigt. Es gilt demzufolge, die Risiken im Zusammenhang mit der Anonymität einzudämmen und die Verantwortlichen der Handelsplattformen für Kryptowährungen den Finanzintermediären gleichzustellen. Dabei ist es dringend notwendig, den Justiz- und Verwaltungsbehörden zur Sicherung der Vermögenswerte an die Kryptowährungen angepasste verfahrensrechtliche Instrumente zur Verfügung zu stellen, Instrumente wie strafrechtliche Beschlagnahmungen und Einziehungen, finanzielle Garantien und Bürgschaften, Pfändungen durch Betreibungs- und Konkursämter sowie zivilrechtliche Beschlagnahmungen einschliesslich vorsorglicher Massnahmen.
Den Zivil-, Straf- und Verwaltungsbehörden muss es möglich sein zu verhindern, dass die Vermögenswerte, die in virtuellen Währungen gehalten werden, diesen verfahrensrechtlichen, vom Gesetz aktuell vorgesehenen Sicherungsmassnahmen entgehen. Es braucht zudem ebenfalls dringend eine Identifikationsnummer, die es denselben Behörden ermöglicht, Kryptowährungen, die unter die erwähnten Massnahmen fallen, für die erforderliche Dauer sicherzustellen.
In seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2018 anerkennt im Prinzip auch der Bundesrat den Handlungsbedarf, indem er ausführt, dass die Durchsetzung der heutigen Regeln und der Umgang mit Kryptowährungen im Zivilprozess sowie [PAGE 475] die zwangsvollstreckungsrechtliche Behandlung von solchen Vermögenswerten mit Unsicherheiten behaftet seien.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, meine Motion anzunehmen.