Vogler Karl · Nationalrat · 2019-03-20
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-03-20
Wortprotokoll
Wir alle wissen es, es wurde gesagt: Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet voran, und zwar rasant. Die Anzahl Geschäfte, die virtuell abgewickelt werden, steigt sprunghaft an: angefangen beim Ticketkauf für die Reise vom Wohnort zum Reiseziel über die Nutzung staatlicher Dienstleistungen via virtuelle Schalter bis hin zu Bestellungen bei Versandhäusern. Man mag diese Entwicklung begrüssen oder ihr skeptisch gegenüberstehen. Die sichere und einfache Identifikation im Internet jedenfalls ist im Interesse von uns allen. Beispielsweise muss vermieden werden, dass man sich bei jedem Online-Anbieter aufwendig registrieren und mit unterschiedlichen Passwörtern einloggen muss. Damit die Bevölkerung die verschiedenen Angebote einfach und sicher in Anspruch nehmen kann, soll das neue Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste klare Regeln schaffen. Denn Rechtssicherheit und Vertrauen sind in der realen, insbesondere aber auch in der virtuellen Welt wesentliche Voraussetzungen für die erfolgreiche Erledigung von Geschäften und die effiziente Bereitstellung von Dienstleistungen.
Nicht Bestandteil dieses Gesetzes sind - das sei an dieser Stelle ebenfalls erwähnt - über die reine Identifizierung hinausgehende Vertrauensdienste, wie etwa die elektronische Signatur gemäss dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur oder die Regelung und Ausgestaltung von Zugangsberechtigungen zu Online-Diensten, das sogenannte Access-Management.
Nun, neben der Rechtssicherheit und der einfachen Identifizierung ist es in Anbetracht der globalen Natur der Online-Dienste gleichfalls zentral, dass ein vom Staat anerkanntes elektronisches Identifizierungsmittel in technischer und rechtlicher Hinsicht derart ausgestaltet wird, dass es auch international eingesetzt werden kann, nicht zuletzt auch im europäischen Raum. Der vorliegende Entwurf richtet sich nach der entsprechenden Verordnung der EU, sodass die schweizerische Lösung im Grundsatz auch im internationalen Umfeld kompatibel ist. [PAGE 486]
Selbstverständlich ist bei der Einführung der E-ID auch der Datenschutz wichtig. Dabei darf festgestellt werden, dass die geltenden Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen eingehalten werden und das E-ID-Gesetz teilweise über den heutigen Schutz des Datenschutzrechts hinausgeht. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat im Rahmen der Kommissionsberatungen bestätigt, dass die Vorlage datenschutztauglich ist. Transaktionsdaten beispielsweise werden nicht an die ID-Provider weitergegeben.
Sie haben es gehört, der umstrittenste Punkt der Vorlage ist die Frage, welche Rolle der Staat bei der Herausgabe einer E-ID übernehmen soll. In diesem Kontext liegt denn auch ein Rückweisungsantrag vor, der verlangt, dass die Ausstellung einer E-ID als öffentliche Aufgabe festgeschrieben wird, die mit Leistungsauftrag an Private übertragen werden kann. Auf den ersten Blick und auch mit Blick auf die heutige Bereitstellung und Herausgabe der Pässe und Identitätskarten in der physischen Welt scheint es nur logisch zu sein, dass auch die E-ID vom Staat herausgegeben und bereitgestellt werden. Erfahrungen in anderen Staaten aber haben gezeigt, dass eine rein staatliche Lösung eben doch nicht zu überzeugen vermag. Eine solche Lösung ist zu wenig flexibel. Sie kann weder auf sich schnell ändernde Bedürfnisse noch auf neue Technologien adäquat reagieren. Die Privatwirtschaft ihrerseits ist naturgegeben näher bei den Nutzerinnen und Nutzern und den digitalen Technologien. Entsprechend ist es richtig, dass der Entwurf von einem konstruktiven Zusammenwirken von Staat und Wirtschaft ausgeht. Oder, um es mit den Worten der Botschaft zu sagen: "Die vorgeschlagene Lösung kombiniert die vertrauensbildende Wirkung staatlicher Anerkennung und Aufsicht mit dem technologischen Know-how und der Dynamik privatwirtschaftlicher Initiative."
Wesentlich ist, dass der Staat den öffentlichen Interessen, vor allem den Sicherheitsinteressen, ausreichend Rechnung trägt. Aus Sicht unserer Fraktion macht er das, angefangen bei der Erarbeitung der Rechtsgrundlagen über die Definition von Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen für den Betrieb eines E-ID-Systems bis hin zur Anerkennung der Anbieter von Identitätsdienstleistungen. Die CVP-Fraktion unterstützt daher das partnerschaftliche Zusammenwirken zwischen Staat und Privatwirtschaft und lehnt den Rückweisungsantrag entsprechend ab.
Erlauben Sie mir abschliessend folgenden Hinweis: Die Vorlage beinhaltet eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Delegationsnormen. Vieles und nicht Unwesentliches soll in einer oder mehreren Verordnungen des Bundesrates geregelt und per Departementsverordnung präzisiert werden. Betreffend die zu regelnden Verordnungsbereiche - es sind ganze 13 - verweise ich auf die Seiten 3944 und 3945 der Botschaft. Im Bewusstsein, dass das angesichts des in vielen Punkten sehr technischen und dynamischen Umfeldes schwierig ist, ist es dennoch wünschenswert, dass die Verordnungen unter Berücksichtigung der Anliegen aller involvierten Protagonisten ausgearbeitet und verabschiedet werden.
Zusammengefasst: Die CVP-Fraktion tritt einstimmig auf die Vorlage ein, lehnt den Rückweisungsantrag ebenso einstimmig ab und wird im Rahmen der Detailberatung, mit Ausnahme der Minderheit Gmür-Schönenberger, jeweils der Mehrheit folgen.