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Flach Beat · Nationalrat · 2019-03-20

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-03-20

Wortprotokoll

Ich dachte eigentlich, dass wir Artikel 15 insgesamt behandeln. Jetzt haben wir über Absatz 1 Buchstabe b schon abgestimmt. Ich erlaube mir trotzdem, hier noch einen Satz nachzuschieben. Mindestens für die Grünliberalen ist klar, dass es sicher Kriterien oder Konstellationen geben kann, bei welchen es vielleicht doch nicht möglich ist, jemandem eine E-ID auszustellen. Also einen absoluten Vertragszwang sehen wir hier nicht.

Ich spreche jetzt aber zur Minderheit Gmür-Schönenberger, vertreten durch Herrn Guhl, zu Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe cbis. Sie finden mich hier auf der Fahne nicht bei der Minderheit. Aber ich unterstütze die Minderheit jetzt; während der Kommissionssitzung dachte ich hingegen, dass die Frage, ob behinderte Menschen Zugang zur Bestellung einer E-ID haben, durch das Behindertengleichstellungsgesetz geklärt sei. Ich habe mich inzwischen belehren lassen, dass das tatsächlich nicht so ist. Im Behindertengleichstellungsgesetz ist klar geregelt, dass beispielsweise in den Bereichen der öffentlichen Bauten, des öffentlichen Verkehrs oder auch der Dienstleistungen bei konzessionierten Anbietern der Anspruch besteht, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung den vollen Zugang haben. Aber die digitale Sphäre fehlt hier tatsächlich. Deshalb ist es sinnvoll und wichtig, dass man das hier jetzt in dieses Gesetz aufnimmt. Wir unterstützen daher diese Minderheit.

Allenfalls müsste man sich Gedanken darüber machen, ob nicht einmal das Behindertengleichstellungsgesetz anzupassen wäre, damit man dort die digitale Sphäre, in der wir uns heutzutage eben auch bewegen, aufnehmen würde, sodass nicht nur beim E-ID-Gesetz, sondern auch in anderen Bereichen, in denen der Staat der Bevölkerung digitale Angebote macht, ein hindernisfreier Zugang für Menschen mit Beeinträchtigung sichergestellt wäre.

Ich bitte Sie, hier der Minderheit Gmür-Schönenberger zuzustimmen.