preparatory:AB 243659
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-03-20
Wortprotokoll
Bei dieser Minderheit geht es um die Haftung. Es soll eine angemessene Entschädigung geleistet werden, wenn Daten verlorengehen und der Fehler beim Identity Provider liegt. Die Haftung sei nur einseitig und deshalb eine Ungerechtigkeit.
Die Mehrheit lehnt diesen Minderheitsantrag ab. Artikel 28 verweist auf die normalen Haftungsvorschriften gemäss[NB]Obligationenrecht, die für die Inhaberinnen und Inhaber einer E-ID, für die Betreiber von E-ID-verwendenden Diensten sowie für die Identity Provider gelten, und zwar für die vertragliche wie auch für die ausservertragliche Haftung. Die Kommissionsmehrheit will auch keine subsidiäre Staatshaftung einführen.
Die Kommission lehnte die Minderheit Arslan mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.