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Heim Bea · Nationalrat · 2019-03-21

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-21

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz hat gestern Morgen früh getagt. Es ging noch um eine einzige Differenz, um Artikel 56a und den damit verbundenen Artikel 87 Absatz 1 Buchstabe h. Es ging also um den Transparenzartikel, der die Leistungserbringenden zur offenen Deklaration ihrer wirtschaftlichen Interessenbindungen im Zusammenhang mit ihrer ärztlichen Tätigkeit verpflichtet.

Dreimal hat unser Rat darüber debattiert, dreimal haben wir uns für diese Deklarationspflicht ausgesprochen, und der Ständerat hielt dagegen: Eine Deklarationspflicht sei aufwendig und für Patientinnen und Patienten kaum von Interesse.

In der Einigungskonferenz wurde der Antrag auf Festhalten an der nationalrätlichen Version gestellt. Die beantragte Transparenz- und Deklarationspflicht, so das Argument, sei ein Gebot der Stunde nach all den seit Jahren wiederkehrenden negativen Vorkommnissen. Der Beschluss des Nationalrates zu Artikel 56a sei einfach in der Umsetzung, aber wichtig für die Patientinnen und Patienten. Diese Argumentation vermochte die sich abzeichnende Mehrheit leider nicht zu überzeugen. Mit 16 zu 10 Stimmen entschied die Einigungskonferenz, Artikel 56a und damit die Deklarationspflicht, die Transparenz, im Heilmittelgesetz zu streichen. Die so bereinigte Vorlage nahm die Einigungskonferenz dann mit 22 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.

Als Berichterstatterin der Einigungskonferenz bitte ich den Rat, dem Antrag zuzustimmen.

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