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Burkart Thierry · Nationalrat · 2019-03-21

Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-21

Wortprotokoll

Sie können sich erinnern: Letzte Woche, genaugenommen am 11. März, haben wir hier in diesem Rat die Vorlage betreffend Nationalstrassen 2020-2023 und Ausbauschritt 2019 besprochen. Diese Vorlage bestand aus drei Bundesbeschlüssen.

Der Bundesbeschluss 1 regelt den Betrieb, Unterhalt und Ausbau bzw. deren Finanzierung mit einem Betrag von 8,156 Milliarden Schweizerfranken. Das wurde von diesem Rat so beschlossen.

Der Bundesbeschluss 2 regelt die Projekte, die für den Ausbauschritt 2019 vorgesehen sind. Diese Projekte umfassen die Anträge des Bundesrates sowie zusätzliche Anträge der Kommission, namentlich die Umfahrung La Chaux-de-Fonds wie auch die Umfahrung Näfels. Dazu kam ein Antrag einer Kommissionsminderheit, der von diesem Rat ebenfalls unterstützt wurde, namentlich die Bodensee-Thurtal-Strasse. Schliesslich hat man hier über zwei Einzelanträge abgestimmt, namentlich betreffend die Lückenschliessung Zürcher-Oberland-Autobahn und den Muggenbergtunnel.

Dieser Bundesbeschluss 2 wurde von diesem Rat so beschlossen, im Gegensatz zum Bundesbeschluss 3, in dem es um den Verpflichtungskredit geht. Es entstand hier eine Diskussion über die zu sprechenden Beträge, die da auf die im Bundesbeschluss 2 vorgesehenen Projekte entfallen sollen. Der Rat hat, wie es die Ratspräsidentin gesagt hat, die Detailberatung unterbrochen und das Geschäft an die Kommission zurückgeschickt. Die Kommission hat dieses Geschäft heute vor einer Woche, am 14. März, noch einmal beraten.

Im Wesentlichen hat die Kommission zwei Möglichkeiten geprüft, um beim Bundesbeschluss 3 heute einen seriösen Antrag an den Rat stellen zu können. Die erste Variante umfasste ein Rückkommen auf den Bundesbeschluss 2, wo es darum gehen soll, dass man die Projekte, wie sie der Rat beschlossen hat, hier noch einmal diskutieren und allenfalls anders beschliessen könnte. Dies wurde von der Kommission klar abgelehnt mit dem Verweis auf das Parlamentsgesetz, das vorsieht, dass auf einen Bundesbeschluss, der hier beschlossen wurde, nicht mehr zurückzukommen sei. Es bestand eine zweite Variante, nämlich die, dass man zum Bundesbeschluss 3 entsprechende Anträge stellen kann. Die Kommission hat sich mit 18 zu 3 Stimmen auf den Antrag geeinigt, wie er Ihnen nun von der Mehrheit vorliegt. Dieser sieht vor, dass man an der Priorisierung der nun beschlossenen Projekte gemäss Bundesbeschluss 2 nichts ändern kann, aber in Bezug auf die Finanzierung bzw. den Verpflichtungskredit die Regeln des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) einigermassen einhalten kann. Man sieht nämlich vor, dass die Projekte Bodensee-Thurtal-Strasse, Zürcher-Oberland-Autobahn und Muggenbergtunnel erst dann zu einem Verpflichtungskredit kommen sollen, wenn ein generelles Projekt vorliegt und wenn damit auch die Kosten einigermassen geklärt sind.

Sie können sich erinnern: Hier in diesem Rat entstand eine Diskussion, denn bei einem Antrag gab es nämlich überhaupt keine Kostenangaben. Bei den anderen gab es Kostenangaben, die aber vielleicht unterschiedlich beurteilt wurden bzw. deren Richtigkeit das Astra bislang nicht prüfen konnte.

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass man mit diesem Antrag auf einem soliden Boden steht, sowohl in Bezug auf den NAF wie auch in Bezug auf das Finanzrecht und das Parlamentsgesetz.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Kommission um Zustimmung zur Mehrheit.