Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-21
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-21
Wortprotokoll
Sie haben letzte Woche mit soliden Mehrheiten fünf zusätzliche Ausbauprojekte in den Ausbauschritt 2019 aufgenommen. Bei zwei Projekten, nämlich bei den Umfahrungen Näfels und La Chaux-de-Fonds, handelt es sich um Projekte, deren Übernahme National- und Ständerat bereits zugestimmt haben und die entsprechend auch zeitnah umgesetzt werden können.
Anders präsentiert sich die Ausgangslage bei der Bodensee-Thurtal-Strasse, dem Muggenbergtunnel und der Lückenschliessung auf der Zürcher-Oberland-Autobahn. Diese Projekte erfüllen die Voraussetzungen nicht, die der Bundesrat an Projekte stellt, die in einen Ausbauschritt aufgenommen werden sollen. Das habe ich Ihnen letzte Woche bei der Debatte über diese Fragen deutlich gesagt, und zwar deshalb, weil Sie sich mit diesem Entscheid über einen Prozess hinweggesetzt haben, der sich bewährt hat. Es ist ein Prozess, der darin besteht, dass eben zuerst die Projekte in einer rollenden Planung überhaupt geplant werden und dann in einem Prozess nach genau vorgeschriebenen Kriterien überprüft werden.
Ihr Entscheid hat viele Reaktionen hervorgerufen, vor allem auch in den Regionen, die sich eben diesem Verfahren unterstellt haben und die gesagt haben: "Was passiert da? Wir halten uns an diese Verfahren. Jetzt kommen andere Regionen zum Handkuss, die diese Verfahren nicht durchlaufen haben." Das ist die Ungleichbehandlung, auf die ich Sie letzte Woche hingewiesen habe. Ich denke, das ist schlecht, auch für die Sicherheit, für ein konstruktives Zusammenarbeiten.
Es gibt eben viele Projekte. Ich kann Ihnen sagen: Sie haben letzte Woche drei Projekte ausgewählt - es gibt noch etwa zwanzig andere, die auch gern auf die Liste gekommen wären. Jetzt ist die Frage, was das für die Regionen, für diejenigen, die sich an die Abläufe halten, und für die anderen, die da einfach in letzter Minute hineinkommen, bedeutet. Ich glaube, das ist schwierig, auch für den Zusammenhalt in diesem Land und eben für die Planungssicherheit bei solch wichtigen Projekten; es sind wichtige Projekte, es sind teure Projekte.
Deshalb, glaube ich, ist es gut, wenn wir eigentlich möglichst rasch wieder zu dem zurückkehren wollen, wie wir es kennen: dass wir gemäss den Kriterien vorgehen, dass wir alle Projekte gleich behandeln, dass sich alle an diese Prozesse halten müssen. Wir erweitern die Infrastruktur dort, wo es nötig ist, und gehen mit den Mitteln, die zur Verfügung gestellt werden, haushälterisch und wirtschaftlich um, denn beim Prüfungsprozess, den diese Projekte durchlaufen, wird unter anderem auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis angeschaut. Ich glaube eigentlich, das ist etwas, was Sie zu Recht auch erwarten.
Alle vier Jahre legt Ihnen dann der Bundesrat in einem Ausbauschritt, wie er dies jetzt auch gemacht hat, die Projekte vor, die geprüft wurden und die der Bundesrat für richtig und sinnvoll hält. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, von den Priorisierungen des Bundesrates abzuweichen. Aber Sie tun dies in Kenntnis der Fakten. Dazu muss ich Ihnen sagen, dass das dieses Mal, bei Ihren Entscheiden von letzter Woche zu diesen drei Projekten, nicht der Fall war.
Ihre Kommission traf sich nun letzte Woche zu einer Sitzung, an der das weitere Vorgehen besprochen wurde. Ich denke, dass es auch heute Morgen spürbar ist, dass die Entscheide von letzter Woche eine etwas unkomfortable Situation herbeigeführt haben. Jetzt hat die Kommission einen Weg gesucht, um heute mindestens die Ausgabenbremse lösen und einen Verpflichtungskredit verabschieden zu können. Einige von Ihnen haben es auch gesagt: Der Ständerat tut gut daran, diese Situation noch einmal seriös in Ruhe zu prüfen. Ich hoffe auch, dass der Ständerat eigentlich auf die bewährten Prozesse zurückkommt. Denn diese schaffen Sicherheit und die Voraussetzungen dafür, dass man sich bei diesen wichtigen Fragen in diesem Land darauf verlassen kann, dass alle Regionen gleich behandelt werden.
Abschliessend möchte ich noch einmal etwas in Erinnerung rufen: Der Bund übernimmt nächstes Jahr 400 Kilometer Kantonsstrassen. Es gibt Dutzende von Projekten, die dann vom Bund ausgeführt werden müssen und die im Rahmen der betreffenden Kantonsstrassen zum Teil schon aufgegleist sind. Wenn Sie dem Bund und dem Astra die personellen Ressourcen nicht geben, um diese Projekte dann auch umzusetzen und das zu tun, was eben 400 zusätzliche Kilometer in der Kompetenz des Bundes auch an Arbeit geben, dann können Sie hier drin entscheiden, was Sie wollen: Dann kann das Astra seine Arbeiten und Aufträge gar nicht ausführen. Ich sage das im Hinblick auf die Budgetberatung, ich sage das auch an die Adresse der Finanzkommissionen; ich erlaube mir, das hier zu sagen: Es sind beträchtliche zusätzliche personelle Ressourcen notwendig, um überhaupt zu bewältigen, was ab nächstem Jahr zu bewältigen ist. Bitte behalten Sie das in Erinnerung.
Jetzt hoffe ich, dass wir dann zusammen mit dem Ständerat die gesamte Situation noch einmal in Ruhe anschauen können; dann bin ich eigentlich zuversichtlich, dass wir zu unseren bewährten Prozessen zurückkehren können.