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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2019-03-21

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-21

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an ihrer Sitzung vom 26. Februar 2019 die von Ständerat Fabio Abate am 7.[NB]Juni 2018 eingereichte und vom Ständerat am 25. September 2018 angenommene Motion vorberaten.

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung von Artikel 2 des Entsendegesetzes vom 8. Oktober 1999 vorzulegen. Der neue Gesetzestext soll vorsehen, dass ausländische Arbeitgeber, die ihre Angestellten in die Schweiz entsenden, zur Einhaltung auch derjenigen minimalen Lohnbedingungen verpflichtet werden können, die in einem kantonalen Gesetz vorgeschrieben sind. Der Motionär fordert also, dass die in kantonalen Gesetzen festgelegten Mindestlöhne im Entsendegesetz aufzunehmen seien.

Die Mehrheit der Kommission teilt die Ansicht des Bundesrates, wonach eine Aufnahme der kantonalen Mindestlöhne im Entsendegesetz dem Geltungsbereich der kantonalen Gesetze widersprechen würde. Gemäss der Botschaft des Regierungsrates des Kantons Tessin zum neuen Mindestlohngesetz vom 8. November 2017 unterliegen nur diejenigen Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dem Mindestlohn, die gewöhnlich im Tessin ihrer Arbeit nachgehen. Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nur gelegentlich im Tessin tätig sind, sind vom Mindestlohngesetz ausgenommen. Somit fallen die Entsandten grundsätzlich nicht unter den Anwendungsbereich dieses kantonalen Gesetzes. Der Bund hat somit keine Kompetenz, den Geltungsbereich von kantonalen Mindestlohngesetzen zu erweitern, indem er sie im Sinne des Motionärs in einem Bundesgesetz auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für anwendbar erklärt.

Es gilt auch festzuhalten, dass die Einführung von Mindestlöhnen in den Kantonen im Gegensatz zu den flankierenden Massnahmen den Zweck verfolgt, die Armut zu bekämpfen. Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 21. Juli 2017 ist der Mindestlohn nur als sozialpolitische Massnahme mit dem verfassungsmässig garantierten Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und mit dem Bundesrecht vereinbar.

Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen. Kantonale Mindestlöhne seien keineswegs nur sozialpolitisch begründet und sollten als wirkungsvolle Massnahme gegen das Lohndumping durch eine Anpassung im Entsendegesetz auf Bundesebene geschützt werden.

Die Kommission beantragt mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion.