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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2019-03-21

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-21

Wortprotokoll

Die Direktzahlungen sind ein wichtiges Instrument in unserer Landwirtschaftspolitik. Ohne solche Direktzahlungen würden unsere Bäuerinnen und Bauern trotz grossem Engagement und harter Arbeit nicht mehr überleben können, und ohne eigene Landwirtschaft gäbe es auch keine kostengünstige Landschaftspflege und keine Ernährungssicherheit.

Mit meiner Motion will ich darauf hinweisen, dass das aktuelle Sanktionsmodell bei Direktzahlungen Landwirte pauschal bestraft. Fehlbare Handlungen in einem einzelnen Bereich führen zwangsläufig zur Streichung von Geldern in anderen Bereichen. Dies ist völlig unverhältnismässig, denn Kürzungen haben in erster Linie zum Ziel, dass der gleiche Fehler nicht nochmals gemacht wird. In extremen Situationen kann es zu einem Totalausschluss von den Direktzahlungen führen. Ein solcher Ausschluss würde im konkreten Fall die Existenzgrundlage eines landwirtschaftlichen Betriebes und einer ganzen Bauernfamilie zerstören.

Die Pauschalstrafe ist hier das falsche Mittel. Sanktionen sollen nämlich verhältnismässig sein und nur den Bereich betreffen, in dem die Unregelmässigkeit festgestellt wurde. Als stossendes Beispiel ist zu erwähnen, dass die massgebenden Bestimmungen für den ökologischen Leistungsnachweis bei der landwirtschaftlichen Produktion jene zu Gewässerschutz, Umweltschutz und Tierschutz sind. Verstösse gegen diese Gesetze sind per Strafanzeige zu ahnden. Landwirtschaftsbetriebe, die Direktzahlungen beziehen, können damit eine zusätzliche Kürzung erhalten; sie werden so also doppelt bestraft.

Damit konkret auf Verstösse eingegangen und auch die Verhältnismässigkeit geprüft werden kann, sollen die Kantone, wie es früher war, wieder einen grösseren Handlungsspielraum erhalten. Es ist zwar begrüssenswert, dass der Bundesrat das Problem der Verhältnismässigkeit sieht. So schreibt er, dass die Kürzungsbestimmungen dem auf Verfassungsstufe festgelegten Verhältnismässigkeitsprinzip entsprechen müssen. Zudem hat das Bundesamt für Landwirtschaft in der Antwort auf meine Motion angekündigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die mit den Kantonen und Kontrollstellen den Handlungs- und Änderungsbedarf eruieren soll. Anscheinend sollte diese insbesondere auch prüfen, inwiefern den Kantonen in Einzelfällen ein grösserer Ermessensspielraum bei der Handhabung der Kürzungen eingeräumt werden kann, ohne dass das Prinzip der Gleichbehandlung infrage gestellt wird. Ob dieser Spielraum überhaupt gewährt werden soll? Da habe ich meine Zweifel. Erste Rückmeldungen sind diesbezüglich negativ. Ebenfalls soll es bei der Ankündigung geblieben sein, eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Ich bin überzeugt, dass die Kantone pragmatische Lösungen und Sanktionen aussprechen und dabei auch bürokratieeffiziente Prozesse gewährleisten könnten.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Forderungen in diesem Vorstoss nur im Ansatz erfüllt sind. Daher halte ich an meiner Motion fest.