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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2019-03-21

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-21

Wortprotokoll

Es gibt in unserer Welt manchmal eigenartige Dinge, die zu noch eigenartigeren Dingen führen können. Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b der geltenden Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum koppelt die statutarisch beschränkten Dividendenausschüttungen an Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Dort werden Genossenschaften, deren gemeinnütziger Zweck die Beschaffung von Wohnungen zu mässigen Mietzinsen ist, von der [PAGE 561] Stempelabgabe befreit, sofern nach ihren Statuten die Dividende auf höchstens 6 Prozent des einbezahlten Gesellschafts- oder Genossenschaftskapitals beschränkt wird.

Jetzt fragen Sie sich vielleicht, was 6 Prozent in der heutigen Zinssituation mit Gemeinnützigkeit zu tun haben - Herr Fässler grinst schon dort hinten, ich weiss auch, warum. Er wird sich sagen, das habe nicht mehr viel mit Gemeinnützigkeit zu tun. Es ist natürlich ein historisches Unding. Wir haben heutzutage Negativzinsen; mit 6 Prozent Eigenkapitalrendite würde sich jeder die Finger lecken. Nun ist es auch so, lieber Bundesrat Guy Parmelin - ich wäre froh, Sie würden genau herhören -, dass das dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Es ist nicht nur systematisch gesehen Blödsinn, einen festen Zins in ein Gesetz zu schreiben und den Wert nicht an einen Referenzzins zu koppeln, weil die Zinsen ja schliesslich schwanken, sondern es öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.

Jetzt gibt es zum Beispiel eine Lex Koller, die es Personen aus dem Ausland oder ausländisch beherrschten Immobilienkonzernen verbietet, Boden ohne Bewilligung zu erwerben. Was machen diese, um die Lex Koller zu umgehen? Sie gründen eine gemeinnützige Genossenschaft nach schweizerischem Recht, dann kommen sie noch an lukrative Aufträge heran. - Kollege Amstutz, verschieben Sie bitte das Gespräch mit dem Herrn Bundesrat; das hier wäre jetzt wirklich wichtig. - Na gut; da sieht man, was der SVP die Gemeinnützigkeit wert ist. (Teilweise Heiterkeit) Da werden Umgehungsstrukturen gegründet von Firmen, die zum Beispiel zu hundert Prozent von Konzernen aus Frankreich oder zu hundert Prozent von Konzernen aus Indien beherrscht sind. Sie gründen Genossenschaften und kommen so noch zusätzlich an lukrative Aufträge der öffentlichen Hand, die ihren Boden zum Beispiel im Baurecht an gemeinnützige Genossenschaften abgibt. Sie können dann trotzdem 6 Prozent Rendite erwirtschaften.

Das geht nicht. Das muss man ändern. Es ist doch schön, wenn man das in einer Verordnung ändern kann. Das ist ganz einfach, das gibt nicht so viel Arbeit für Sie - und auch eine Gesetzesänderung bei der Stempelabgabe nicht. Ich meine, um Steuersubventionen zu gewähren, ändert man ja das Stempelabgabengesetz dauernd, alle paar Jahre mal, was uns dann jeweils ein paar Hundert Millionen Franken kostet. Aber hier sagt die Verwaltung, da habe man jetzt keinen Handlungsbedarf. Doch, wir haben Handlungsbedarf! Die Verwaltung bestreitet übrigens auch, Herr Bundesrat Parmelin, dass es Umgehungsvehikel gibt. Ich weiss, dass es sie gibt. Das kann bewiesen werden. Zum Beispiel hat Losinger Marazzi, zu hundert Prozent vom französischen Konzern Bouygues beherrscht, genau das getan, um die Lex Koller zu umgehen und an lukrative Bodenreserven der öffentlichen Hand zu gelangen.

Ich bitte also, diese simple Sache zu ändern und keinen festen Zinssatz mehr in das Gesetz zu schreiben, sondern den Wert an den Referenzzinssatz zu koppeln, genau so, wie es sich systematisch gehört. Dann würde gleichzeitig auch dem Missbrauch Einhalt geboten, und das Gemeinnützigkeitsprinzip, das in der Schweiz gerade im Immobilienbereich nun mal wichtig und wesentlich ist, könnte auch wirklich gelebt und nicht missbraucht werden.