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Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · 2019-03-22

Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-22

Wortprotokoll

Mit der parlamentarischen Initiative Poggia, "Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten", wird gefordert, dass Dienstleistungsanbieter, die mit ihren Kunden eine stillschweigende Fortführung eines Dienstleistungsvertrags vereinbart haben, die Kunden über die Möglichkeit informieren müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so müssen die Kunden vom Vertrag zurücktreten können.

Die parlamentarische Initiative wurde am 17. April 2013 eingereicht. Heute, fast sechs Jahre später, beantragt Ihnen Ihre Kommission für Rechtsfragen, die Initiative abzuschreiben. Zuvor hatten die Kommissionen beider Räte beschlossen, der Initiative Folge zu geben, und unser Rat hat die Frist zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage am 17. März 2017 bis zur jetzigen Session verlängert.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat es sich mit der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative gewiss nicht leicht gemacht, auch wenn sie Ihnen jetzt nur einen Abschreibungsantrag stellt. Sie hat, wie Herr Bauer es ausgeführt hat, eine Subkommission eingesetzt, die einen Vorentwurf verfasst hat. Die Plenarkommission hat diesen beraten. Damals, als Ihnen die Kommission für Rechtsfragen eine Fristverlängerung beantragte, war die Kommission noch mehrheitlich der Auffassung, dass Klauseln, die eine automatische Vertragsverlängerung vorsehen, in verschiedensten Wirtschaftsbereichen weit verbreitet seien und dazu dienen könnten, Kundinnen und Kunden einen Vertrag aufzudrängen, der länger laufe, als sie es eigentlich wünschten.

Am 11. Mai 2017 hat die Kommission dann einen Vorentwurf angenommen und eine Ergänzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beschlossen. Sie hat sodann eine Vernehmlassung veranlasst. Das Interesse an dieser Vernehmlassung war allerdings bescheiden. Bei den Kantonen hielten sich die befürwortenden und die gegnerischen Stimmen ungefähr die Waage. Hingegen war die Mehrheit der teilnehmenden Organisationen der Meinung, dass keine Gesetzesänderung erforderlich sei.

Die Kommission hat dann eine Änderung des Obligationenrechts ausformuliert, dazu einen Bericht verfasst und im Wesentlichen eine Regelung mit dem folgenden Inhalt vorgesehen: Wenn in einem Vertrag mit einer Konsumentin oder einem Konsumenten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart wurde, dass sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch verlängern soll, falls die Konsumentin oder der Konsument innerhalb einer Frist keine anderslautende Erklärung abgibt, so muss die andere Partei, das Unternehmen, die Konsumentin oder den Konsumenten vor der erstmaligen Verlängerung über diese benachrichtigen und sie auf das Beendigungsrecht hinweisen. Andernfalls kann der Konsument oder die Konsumentin den Vertrag jederzeit fristlos kündigen.

Eine solche Regelung samt Entwurf hat die Kommission, wie gesagt, ausgearbeitet. Sie hat dann aber an ihrer Sitzung vom 15. November 2018 bei 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden, Ihnen die Abschreibung der parlamentarischen Initiative zu beantragen.

Die Vertreter der Mehrheit sind der Ansicht, dass die vorgeschlagene Mitteilungspflicht einen Eingriff in die Vertragsfreiheit und unnötige Bürokratie bedeute. Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass eigenverantwortliche Konsumentinnen und Konsumenten die von ihnen abgeschlossenen Verträge kennen bzw. zu kennen haben, eigenverantwortlich handeln und die Modalitäten der Verträge, die sie unterzeichnet haben, selbstständig im Auge zu behalten haben. Die Kommission weist auch darauf hin, dass solche automatischen Vertragsverlängerungen oftmals sehr wohl im Interesse der Konsumenten sind, die in Wirklichkeit ein Interesse an der Fortführung der Verträge haben - weswegen die Unternehmen sie ja vorsehen -, und dass solche Klauseln in der Praxis nicht wirklich ein Problem darstellen.

Umgekehrt weist die Kommissionsminderheit darauf hin, dass solche Klauseln eben weit verbreitet seien und, wie bereits erwähnt, dazu führten, dass den Konsumentinnen und Konsumenten Verträge gleichsam aufoktroyiert würden, die sie mit dieser Dauer nicht wollten. Dieses Problem sei besonders dann akzentuiert, wenn sich solche Verlängerungsklauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen fänden. Darum beantragt die Minderheit, dass die Dauer zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage bis zur Frühjahrssession 2021 verlängert wird.

Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen indes, die parlamentarische Initiative aus den genannten Gründen abzuschreiben.