AB 2442
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-15
Wortprotokoll
Artikel 8 bezieht sich ja auf das Höchstspannungsnetz, sozusagen die "Autobahnen" für den Strom. Der diskriminierungsfreie Zugang auch zu dieser Ebene ist bereits in Artikel 5 geregelt. Die Frage stellt sich, wer in Zukunft Besitzer der Übertragungsnetze ist und ob in einem regulierten Bereich überhaupt Wettbewerb stattfinden kann.
Ich habe Herrn Strahm nicht ganz verstanden; er ist, glaube ich, noch im Saal. Herr Strahm hat einerseits von Monopolrenten gesprochen, die die Besitzer des Höchstspannungsnetzes haben werden, andererseits hat er zu Recht auf Artikel 6 Absatz 1bis hingewiesen, in dem Monopolrenten von uns als unzulässig erklärt worden sind; im Saal ist auch so abgestimmt worden. Für uns ist entscheidend, ob wir der staatsgläubigen SP-Fraktion folgen, die natürlich aus ihrer Philosophie heraus einer staatlichen Gesellschaft zugeneigt ist, oder ob wir letztlich eine privatrechtliche Netzgesellschaft wollen. Die zweite Frage lautet dann, ob diese privatrechtliche Gesellschaft so beschaffen sein soll, wie der Bundesrat das vorschlägt, oder ob die Elektrizitätswirtschaft selber Gesellschaften zum Betrieb des Höchstspannungsnetzes bilden soll, wie es die Minderheit I (Hegetschweiler) beantragt.
Die Mehrheit der SVP-Fraktion ist zum Schluss gekommen, dass wir dem Antrag der Minderheit I (Hegetschweiler) zustimmen sollten. Das im Wissen, dass es technisch eigentlich mehr Sinn macht, wenn es eine Netzgesellschaft gibt - eine privatrechtliche selbstverständlich. Die Mehrheit ist aber der Meinung, dass es zwei Gesellschaften sein sollten - vorläufig, wie gesagt worden ist, werden es ja zwei Gesellschaften sein -, damit ein gewisser Wettbewerb ermöglicht wird.
Die Mehrheit der SVP-Fraktion bittet Sie, der Minderheit I (Hegetschweiler) zuzustimmen.
Auf Ablehnung stiess bei uns ganz klar der von der Mehrheit der Kommission neu eingefügte Absatz 4 mit der Bestimmung über den Anteil von Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Das ist auch wieder eine Frage der Wettbewerbsverzerrung.
Sollte das Konzept des Bundesrates bzw. der Mehrheit mit einer nationalen Netzgesellschaft obsiegen, so unterstützen wir den Antrag Pfister Theophil.
Zum Antrag Leutenegger Oberholzer haben sich Herr Walker und Herr Fischer geäussert; ich kann mich dem Gesagten anschliessen.