preparatory:AB 2444
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Die Schweizerische Netzgesellschaft ist ein Kernstück im Elektrizitätsmarktgesetz, denn ohne Übertragungsnetz läuft im Strommarkt gar nichts. Zu diesem Netz müssen alle Zugang haben. Damit der Markt auch wirklich spielen kann, braucht es eine nationale Netzgesellschaft. Die Netzgesellschaft erbringt für alle Stromproduzentinnen und Stromkonsumenten eine unabdingbare Dienstleistung. Um die Gefahr abzuwenden, welche eine solche Monopolstruktur in sich birgt, muss die Netzgesellschaft für die grüne Fraktion erstens ein öffentlich-rechtliches Unternehmen sein, in dem der Bund die Mehrheit besitzt, und zweitens darf die Gesellschaft nicht gewinnorientiert arbeiten. Deshalb unterstützt die grüne Fraktion den Antrag Leutenegger Oberholzer. Nur mit einer staatlichen Netzgesellschaft kann der Auftrag für einen guten Service public gewährleistet werden.
Dass hier möglichst schnell eine klare gesetzliche Regelung notwendig ist, zeigt die Marktentwicklung. Die Schweizer Stromnetz AG, hinter der die Herren de Pury und Müller-Möhl stecken, wäre bereit, die Netze zu erwerben, denn sie wittert grosse Gewinne. Der Marktwert des Übertragungsnetzes wird auf 3,5 Milliarden Franken geschätzt. Man rechnet mit einem Reingewinn von 70 Millionen Franken. Berücksichtigt man diese Zahlen, so wird deutlich, dass die Netzgesellschaft in den Besitz der Öffentlichkeit gehört. Es geht nicht an, dass unter dem Deckmantel der Liberalisierung kapitalkräftige Investoren staatlich sanktionierte Monopolrenten kassieren.
Die grüne Fraktion lehnt daher den Antrag der Minderheit I ab, ebenso jenen der Minderheit II, weil hier das Konzept der Entflechtung von Erzeugung, Übertragung und Verteilung nicht konsequent fertig gedacht wurde.
Die grüne Fraktion unterstützt aber den Antrag Leutenegger Oberholzer zur Schaffung einer öffentlich-rechtlichen AG mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes.