Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-05-07
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-05-07
Wortprotokoll
Wir Grünliberalen stimmen der Aussage des dritten Wirksamkeitsberichtes für die Jahre 2016 bis 2019 zum NFA zu, dass das geltende Modell des Ressourcenausgleichs grundsätzlich gut funktioniert und [PAGE 641] eine relativ hohe Stabilität aufweist. Die Ziele konnten grösstenteils erreicht werden. Wir halten aber fest, dass ein Schwachpunkt des aktuellen Systems darin besteht, dass die Ausgleichstöpfe politisch festgelegt und in den Zwischenjahren auf der Basis des Wachstums des Ressourcenpotenzials fortgeschrieben werden.
Es hat sich gezeigt, dass die Ausgleichsleistung dadurch nicht der Entwicklung der Disparität entspricht. Wir begrüssen deshalb grundsätzlich, dass eine grosse Mehrheit der Kantone unter Federführung der KdK eine neue Lösung für die Festlegung der Ausgleichssumme vorschlägt, welche anstelle der politischen Steuerung eine endogene Festlegung der Dotation beinhaltet. Die konkrete Ausgestaltung des KdK-Modells weist jedoch technische Mängel auf. Auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen technischen Optimierungen am KdK-Modell überzeugen uns nur teilweise. Zwar werden die Probleme abgeschwächt, aber die Problematik als solche bleibt bestehen.
Die garantierte Mindestausstattung verschlechtert den Anreiz für die Bezügerkantone, sich zu verbessern. Das progressive Auszahlen an Bezügerkantone ist ein Problem. Dieser Mechanismus mindert auch die Anreize beziehungsweise verstärkt die bestehende Problematik und wird im Ergebnis langfristig zu einer höheren Volatilität der Finanzbeträge führen. Aus unserer Sicht ist es ein Irrglaube der Kantone, dass sie mehr Sicherheit erlangen werden. Wir schätzen das konträr ein und sehen es anders. Es wird sicher zu starken Veränderungen kommen. Auch Konjunkturschwankungen werden die Disparität klar vergrössern. Sie können jetzt sagen, dass sie nicht prognostizierbar seien. Das gilt aber für alle Zahlen. Sie basieren auf sehr vielen Annahmen, welche eintreten können oder nicht bzw. richtig sein können oder nicht.
Mit dem gesamten System bewegen wir uns auf dünnem Eis. Deshalb habe ich in der FK-NR unseren alternativen Steuermechanismus aus der Vernehmlassung der Grünliberalen eingereicht, dem jedoch überhaupt kein Verständnis entgegengebracht worden ist. Also habe ich darauf verzichtet, auf dieser Berechnungsweise zu insistieren.
Wir Grünliberalen sind überzeugt, dass weitere Reformen im NFA notwendig sein werden. Insbesondere eine Aufgabenreform ist dringend erforderlich. Pragmatisch unterstützen wir Grünliberalen nun den vorliegenden, zwischen den Kantonen und dem Bundesrat ausgehandelten Gesamtkompromiss. Vorab ist im Ressourcenausgleich das Niveau zwischen den erreichten 88,3 Prozent und den vorgegebenen 85 Prozent zu finden. Dies ergab die ominöse Zahl von 86,5 Prozent. Das führt zu weniger Beiträgen der Geberkantone und zu weniger Geld für die Nehmerkantone. Die Fixierung des Ausgleichs neu auf 86,5 Prozent und somit über dem bisherigen Ziel von 85 Prozent ist für uns schwierig nachvollziehbar und aus Anreizsicht äusserst problematisch. Die Nehmerkantone erhalten mehr Geld als vorgesehen; aber es ist nicht möglich, auf das alte Ziel zurückzukommen. Dies zeigt, dass es politisch unmöglich ist, über das Ziel hinausschiessende Zahlungen vollumfänglich zu reduzieren.
Aus grünliberaler Sicht ist der Bundesrat den Kantonen sehr weit entgegengekommen, denn es entspricht unseren Grundsätzen, möglichst wenig gebundene Beiträge zulasten der Staatsrechnung zu beschliessen. Aber dieses Entgegenkommen ist Teil des Kompromisses. Genaugenommen ist es ja nicht ein Kompromiss, sondern es sind unzählige Kompromisse, welche miteinander verknüpft sind und so ein tragfähiges Netz bilden.
Was bedeutet das nun konkret? Der Kompromiss besteht nicht nur aus dem Wert von 86,5 Prozent beim Ressourcenpotenzial, sondern auch aus dem Entgegenkommen gegenüber der Forderung der Kantone, dass der Bund durch diese Nivellierung nicht weniger zahlen dürfe. Das heisst, die Kantone haben gefordert, dass der Bund durch zusätzliche Zahlungen, auch auf anderen Kanälen, sein bisheriges Zahlungsniveau halten und die 280 Millionen Franken, die er eigentlich einsparen könnte, trotzdem bezahlen solle. Dieser Kompromiss ist insbesondere zugunsten der Nehmerkantone.
Wie werden die 280 Millionen Franken nun verteilt? Dazu gab es unter den Kantonen lange Diskussionen. Die Verfassung erlaubt aber aus Sicht des Bundesamtes für Justiz nicht, den Nehmerkantonen beliebig zusätzliche Mittel zu bezahlen. Die verfassungsmässige Grundlage besagt, dass diese Beträge nur in Gefässe gehen können, die noch nicht gefüllt sind.
Der Wirksamkeitsbericht sagt klar, dass der Topf für den soziodemografischen Ausgleich, also für den Ausgleich der Zentrallasten, noch ungenügend gefüllt ist. Deshalb kann man dort etwas mehr einzahlen. In das Gefäss für den geografisch-topografischen Ausgleich kann nichts mehr eingelegt werden, da dort gemäss Wirksamkeitsbericht bereits ein Überschuss besteht. Die Mehrheit will nun entgegen der Verfassungsmässigkeit, dass trotzdem mehr einbezahlt werde. Das wäre definitiv an der Verfassung vorbeilegiferiert.
Die Vorlage sieht vor, die Hälfte dieser 280 Millionen Franken, also 140 Millionen Franken, in den soziodemografischen Topf zu bezahlen, und zwar auf Dauer. Damit werden auch Versprechungen aus früheren NFA-Diskussionen und -Beschlüssen eingelöst, als die Leute mit soziodemografischen Anliegen immer wieder vertröstet worden sind. Ein Rechtsgutachten von Professor Waldmann kommt zum Schluss, dass man als Übergangslösung noch etwas in den Ressourcenfonds einzahlen könnte. Darauf basierend sind Beträge nun in der Vorlage für den Ressourcenausgleich, welche der Abfederung der Änderungen dienen, für die nächsten Jahre beschränkt und degressiv ausgestaltet. Der Bund bezahlt also diese durchschnittlich 140 Millionen Franken abnehmend zuhanden der Kantone. Damit sind die Kantone einverstanden.
Es liegt nun eine Minderheit Egger Thomas vor, die möchte, dass diese Zahlungen gleich bleiben, also nicht degressiv verkleinert werden sollen. Vorübergehend und abnehmend ist vertretbar. Wir Grünliberalen unterstützen den Bundesrat in seiner Haltung, die Zahlungen nicht ohne verfassungsrechtliche Grundlage weiterzuführen. Wir Grünliberalen unterstützen den zwischen den Kantonen und dem Bundesrat ausgehandelten Kompromiss, folgen dem Ständerat und lehnen jede Änderung dieser Lösung ab.