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Vitali Albert · Nationalrat · 2019-05-07

Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-05-07

Wortprotokoll

Ich erläutere Ihnen gern die Position der FDP-Liberalen Fraktion zu dieser Vorlage. Die Fraktion begrüsst, dass beim Finanz- und Lastenausgleich zwischen Nehmerkantonen und Geberkantonen ein guter, sorgfältig austarierter Kompromiss gefunden wurde. Allfällige substanzielle Änderungen an der beantragten Revisionsvorlage würden das Projekt gefährden, weil eine so geänderte Vorlage in der Folge wieder zurück an die Kantone gehen müsste.

Wir unterstützen die Mehrheiten der Finanzkommission. Bei Artikel 9 Absatz 2bis empfehlen wir Ihnen, beim Entwurf des Bundesrates bzw. beim Beschluss des Ständerates zu bleiben. Die Beiträge an den soziodemografischen Lastenausgleich sollen im Jahr 2021 um 80 Millionen Franken und ab 2022 dauerhaft um 140 Millionen Franken erhöht werden. Der Bund ist bereit, seine Einsparungen von 280 Millionen Franken ins System fliessen zu lassen. Der Kompromiss sieht vor, dass 140 Millionen Franken in den soziodemografischen Lastenausgleich fliessen, mit welchem Zentrumslasten abgegolten werden. Die anderen 140 Millionen Franken sollen während fünf Jahren als Übergangshilfe an die ressourcenschwachen Kantone gehen, und zwar nach den Einwohnerzahlen.

Es wäre gefährlich, hier den geografisch-topografischen Lastenausgleich nochmals ins Spiel zu bringen. Die Kantone wiesen mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei der Lösung der Kantone um ein integrales Gesamtprojekt handelt, das erst nach Verhandlungen und Zugeständnissen von allen Seiten zustande kam. Der Spielraum für weitere Justierungen mit finanziellen Verschiebungen unter den Kantonen ist politisch gefährlich, man kann auch sagen: ausgeschöpft. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt ansonsten die Vorlage vorbehaltlos.

Mit dem Kernvorschlag der garantierten Mindestausstattung von 86,5 Prozent des nationalen Durchschnitts für die ressourcenschwächsten Kantone wird einerseits eine Sicherheit für diese Kantone eingeführt. Diese müssen durch die Garantie nicht mehr fürchten, unter eine nichtbindende Mindestvorgabe zu fallen. Andererseits werden die ressourcenstärksten Kantone entlastet. Sie zahlen momentan zusammen mit dem Bund 937 Millionen Franken mehr als notwendig, um den ressourcenschwächsten Kantonen zu Ressourcen von aktuell 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts zu verhelfen.

Neben diesen zwei wichtigen Zielen wird jedoch vernachlässigt, dass auch vermehrt Anreize geschaffen werden müssen, damit ressourcenschwache Kantone ihre Struktur und Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Im heutigen System werden ressourcenschwache Kantone finanziell bestraft, wenn sie ihr Ressourcenpotenzial verbessern. Im Sinne meines Postulates 17.3436, "Optimierung des nationalen Finanzausgleichs", das angenommen wurde, fordere ich, dass im nächsten Wirksamkeitsbericht in diesem Bereich auch Massnahmen aufgezeigt werden.

Die Standesinitiative Luzern 17.316, die heute ebenfalls behandelt wird, geht in die gleiche Richtung wie mein erwähntes Postulat. Sie verlangt, dass die Finanzausgleichsgesetzgebung dahingehend zu ändern ist, dass Fehlanreize im NFA abgeschafft werden, insbesondere durch eine tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne. Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Standesinitiative Luzern mehrheitlich ab. Ich persönlich werde als Bürger des Kantons Luzern diese Standesinitiative unterstützen.

Es ist erfreulich, dass diese Massnahmen im Finanz- und Lastenausgleich mit grosser Mehrheit der Kantone aufgelistet werden können.

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt sämtliche Minderheitsanträge ab, mit einer Ausnahme: Die Minderheit Meyer Mattea bei Artikel 9 Absatz 2bis, gemäss Bundesrat und Ständerat, werden wir unterstützen.