Meyer Mattea · Nationalrat · 2019-05-07
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-07
Wortprotokoll
Der Kern des Finanzausgleichs, wir haben es von Samuel Bendahan gehört, ist der soziale Zusammenhalt unter den Kantonen. Es geht eben darum, dass sich die Kantone nicht zuleide werken, dass nicht jeder Kanton einfach nur für sich schaut, sondern auch für das Gesamte, für die Schweiz. Der Finanzausgleich ist damit das finanzpolitisch wichtigste Instrument für diesen Zusammenhalt. Gleichzeitig ist es auch das finanzpolitisch umstrittenste Instrument. Es ist alle vier Jahre oder war alle vier Jahre Zankapfel hier in diesem Parlament.
Die Kantone haben sich nach dem letzten Mal zusammengerauft und in den letzten Monaten einen Vorschlag präsentiert, hinter dem 22 der 26 Kantone stehen. Der Bundesrat hat diesen Vorschlag übernommen, der Ständerat hat diesem Vorschlag bereits zugestimmt. Wir tun gut daran, dem Ständerat, dem Bundesrat und 22 der 26 Kantone zu folgen und diesen Vorschlag, bei dem allen Seiten etwas abgerungen wurde, auch zu unterstützen.
Ich erlaube mir dennoch ein paar kritische Bemerkungen: Eines der Hauptziele des Finanzausgleichs ist die Verringerung der Unterschiede in der Steuerbelastung. Dieses Ziel wird seit der Einführung des Finanzausgleichs nicht erreicht. Im Gegenteil: Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen schreitet voran und verstärkt sich noch. Zurzeit findet ein regelrechtes "race to the bottom" statt, insbesondere bei den Unternehmenssteuern. Die tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne in der Berechnung des Ressourcenpotenzials, wie es mit der Steuervorlage vorgesehen ist, macht Gewinnsteuersenkungen noch billiger, als das heute schon der Fall ist. Das wird den Steuerwettbewerb zusätzlich anheizen. Aktuellstes Beispiel ist der Kanton Glarus, einer der ressourcenschwächsten Kantone in der Schweiz. Der Kanton Glarus hat am vergangenen Sonntag die Unternehmensbesteuerung auf 4,5 Prozent gesenkt.
Dazu kommt, dass es keinerlei Aufsicht darüber gibt, wie die Kantone das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) umsetzen. Zu einem funktionierenden Finanzausgleich gehört auch ein funktionierendes StHG, bei welchem sich alle Kantone an die Spielregeln halten. Wir haben auch hier vor ein paar Monaten das Beispiel Bern gehabt, das sich bei der Pauschalbesteuerung nicht an die von 26 Kantonen abgemachten Regeln gehalten und sich damit einen Wettbewerbsvorteil verschafft hat. Kontrolliert und sanktioniert wird das aktuell aber nicht.
Aktuell haben wir die Situation, dass sich die Kantone bezüglich der Steuerfrage gegenseitig immer wieder zuleide werken. Hier braucht es klarere Antworten und Lösungen wie eine Mindestbesteuerung, damit das eben nicht passieren kann und der Finanzausgleich diesem Missstand gleichzeitig einen Riegel schiebt, der auch wirklich wirksam ist.
Ich komme zu den positiven Seiten dieser Reform, die ebenfalls vorhanden sind. Das heutige System hat grosse Mängel, die mit diesem Systemwechsel behoben werden. Mit der garantierten Mindestausstattung wird die Dotation in Zukunft nicht mehr verringert, wenn die Disparitäten zwischen den Kantonen zunehmen. Dasselbe gilt auch im umgekehrten Fall. Die SP unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, weil damit endlich eine garantierte Mindestausstattung vorgesehen und nicht nur angestrebt wird. Wir hätten jedoch eine höhere Mindestausstattung von 87 oder 87,5 Prozent begrüsst, weil der Ausgleich zwischen den ressourcenschwachen und den ressourcenstarken Regionen nicht geschwächt werden soll. Die Tatsache, dass diese Unterschiede in den vergangenen Jahren nicht reduziert werden konnten, sondern eher zugenommen haben, hätte eine höhere Dotation auch gerechtfertigt. Diese Reform lässt gewissen ressourcenstarken Kantonen, die den Steuerwettbewerb mit tiefen Unternehmenssteuern anheizen, nach wie vor zu viele Mittel.
Wir befürworten auch, dass der Härteausgleich vorgeschrieben wird und eben vor allem den ressourcenschwächsten Kantonen zugutekommt. Ebenso begrüssen wir, dass der Bund bereit ist, diese 280 Millionen Franken, die durch diese Systemänderung frei werden, einerseits für die soziodemografischen Lasten vorzusehen, damit diese besser ausgeglichen werden, und andererseits die anderen 140 Millionen Franken zumindest für die nächsten sechs Jahre den ressourcenschwachen Kantonen zugutekommen zu lassen. Wir werden dann in der Detailberatung noch auf die einzelnen Minderheitsanträge eingehen. Aber vorweg: Es macht sicher Sinn, dass man dann nicht einfach die Verteilung bei den ressourcenschwachen Kantonen pro Kopf macht, sondern sich wirklich auch danach richtet, welcher Kanton mit diesem Systemwechsel welche Verluste zu tragen hat, und hier eine bessere Regelung findet.
Unklar bleibt aber weiterhin, wie sich die nahezu zeitgleichen Änderungen des Finanzausgleichs und der Steuervorlage gegenseitig beeinflussen werden. Prognosen für einzelne Kantone sagen hier grosse Verwerfungen oder zumindest grosse Unsicherheiten voraus. Es stellt sich schon die Frage, ob es wirklich sinnvoll gewesen ist, zwei derart grosse Veränderungen mehr oder weniger gleichzeitig einzuführen. Hier wird sicherlich die Verantwortung beim Bundesrat liegen, die Auswirkungen dieses - ich sage jetzt mal - doppelten Systemwechsels auf den Steuerwettbewerb und auf den Finanzausgleich regelmässig zu überwachen, aufzuzeichnen und dann eben auch, falls nötig, Massnahmen vorzuschlagen.
Diese Finanzausgleichsreform hatte ja zum Ziel, dass wir nicht alle vier Jahre hier stehen und darüber streiten, welcher Kanton welchem Kanton wie viel Geld geben soll. Es macht Sinn, dass man das etwas entschärft, die politische Diskussion nicht über Beträge führt, sondern über Mechanismen und über Inhalte. Ich rechne sehr stark damit, dass wir in fünf, sechs Jahren erneut hier stehen werden und erneut darüber diskutieren werden, welchen Finanzausgleich wir wollen. Denn wie gesagt sind die Veränderungen noch nicht absehbar, die sich aus den parallelen Änderungen der Steuervorlage und des Finanzausgleichssystems ergeben werden. Es wird sich erst dann zeigen, ob die vorgenommenen Anpassungen beim Finanzausgleich in die beabsichtigte Richtung oder eben in eine falsche gehen.
Die kantonale Politik ist für das Wohlergehen der Bevölkerung wichtig, seien es Spitäler, seien es gute Schulen, seien es die Prämienverbilligungen, seien es Infrastrukturen, die den Unternehmen, die den Menschen in den Kantonen zugutekommen. Der Finanzausgleich ist ein wichtiges Mittel dafür, dass die Kantone diese Leistungen für die Öffentlichkeit eben auch im Sinne der Bevölkerung, im Sinne der Unternehmen erfüllen können.
Wenn sich 22 von 26 Kantonen in zähen Verhandlungen durchringen und einen gemeinsamen Vorschlag präsentieren können, dann sollten wir diesem Vorschlag auch zum Durchbruch verhelfen.