Egger Thomas · Nationalrat · 2019-05-07
Egger Thomas · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-05-07
Wortprotokoll
Es geht hier um die Verteilung dieser 280 Millionen Franken aus dem Überschuss. Gemäss Entwurf des Bundesrates soll ja die Hälfte der Mittel dauerhaft in den soziodemografischen Lastenausgleich fliessen. Die anderen 140 Millionen Franken sollen temporär, auf fünf Jahre befristet, in die sogenannten Abfederungsmassnahmen fliessen. Es wird also ein neues Ausgleichsgefäss geschaffen, zeitlich auf fünf Jahre befristet. Eigentlich - das habe ich vorhin schon einmal gesagt - wäre es ja am sinnvollsten gewesen, direkt die bestehenden Gefässe zu nehmen, anstatt ein neues Gefäss zu schaffen. Das wäre durchaus ein gangbarer Weg gewesen.
Hier besteht das Problem, dass erstens diese temporären Abfederungsmassnahmen zeitlich befristet sind - wir wissen nicht, wie es nachher weitergeht - und dass zweitens der Verteilmechanismus sachlich nicht nachvollziehbar ist. Diese Mittel - die 140 Millionen Franken für die temporären Abfederungsmassnahmen - sollen nach Bevölkerungsstärke verteilt werden; warum nicht direkt entsprechend den effektiven Ausfällen? Das, was jetzt beantragt wird, führt nämlich zu Inkohärenzen, die sachlich nicht nachvollziehbar sind. Ich mache Ihnen ein Beispiel: Der Kanton Waadt - den ich sehr schätze - wird durch den Systemwechsel mit 600[NB]000 Franken belastet. Er erhält aber über diese Ausgleichsmassnahmen 26,2 Millionen Franken zusätzlich und über die Ausgleichsmassnahmen beim soziodemografischen Lastenausgleich nochmals 26,5 Millionen Franken, insgesamt also 52 Millionen Franken Ausgleich für 600[NB]000 Franken Einbusse. Da muss man doch merken, dass irgendetwas an diesem System nicht stimmt.
Ich stelle Ihnen deshalb mit meiner Minderheit den Antrag, dass diese Abfederungsmassnahmen nicht nach der Bevölkerungsstärke verteilt werden, sondern nach den effektiven Ausfällen. Das betrifft übrigens - das ist mir wichtig festzuhalten - die Geberkantone in keiner Art und Weise. Das ist nur eine Frage der Verteilung innerhalb der Nehmerkantone. Ich fahre übrigens keinen BMW.
Es macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn, diese Abfederungsmassnahmen über die Jahre degressiv auszugestalten. Das ist aus meiner Sicht nur ein juristischer Kunstgriff, um den Anschein zu erwecken, dass die Massnahmen zeitlich befristet sind. Damit wird aber auch im Zeitverlauf eine Ungleichbehandlung zwischen den städtischen Kantonen und den ländlichen Kantonen geschaffen, weil die städtischen Kantone diese 140 Millionen Franken dauerhaft, immer gleich viel, erhalten, während wir eben im Zeitverlauf immer weniger bekommen.
Für mich steckt dahinter nichts anderes als die klare Absicht, diese Massnahmen auslaufen zu lassen. Deshalb bin auch der Überzeugung, dass man anschliessend bei Artikel 19c Absatz 4 die Minderheit Bourgeois unterstützen sollte, die beantragt, dass man nach Ablauf der Frist prüft, ob diese Massnahmen weitergeführt werden sollten.