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Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-05-07

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-05-07

Wortprotokoll

Im Block 1 geht es um die Festlegung des Ressourcenpotenzials und um die Verteilung der zusätzlichen Mittel des Bundes. Ich habe bereits im Eintreten ausgeführt, dass wir Grünliberalen die Vorlage des Bundesrates und des Ständerates, wie sie auch mit den Kantonen ausgehandelt worden ist, unterstützen und Änderungen ablehnen. Deshalb werden wir die beiden verbleibenden Minderheiten in diesem Block ablehnen. Ich möchte aber doch noch ein paar Erklärungen dazu abgeben.

Zur Minderheit Schwander bezüglich der Änderung des Zeta-Faktors: Wir sind einverstanden, technische Verbesserungen wären im NFA möglich. Das haben wir Grünliberalen in der Vernehmlassung ausführlich aufgezeigt. Den Zeta-Faktor haben wir aber nicht infrage gestellt. Ob man die Änderung am Zeta-Faktor, wie sie hier beantragt ist, gut findet oder nicht, ist Ansichtssache. Für uns Grünliberale ist diese Änderung es sicher nicht wert, dass wir den gesamten Kompromiss und somit die Vorlage aufs Spiel setzen.

Zum nächsten Antrag, zur Minderheit Egger Thomas über die temporären Abfederungsmassnahmen zugunsten der ressourcenschwachen Kantone: Die Vorlage sieht vor, dass zur Abfederung als Übergangslösung noch etwas in den Ressourcenfonds einbezahlt werden kann. Basierend darauf sind die Beträge für den Ressourcenausgleich für die nächsten Jahre degressiv eingestellt. Der Bund bezahlt im Mittel 140 Millionen Franken, eben degressiv, zuhanden der Kantone. Der Betrag wird konkret von 200 Millionen Franken im Jahr 2022 auf 80 Millionen Franken im Jahr 2025 reduziert. Die Minderheit will, dass die Abfederung für alle Jahre je 140 Millionen Franken betragen soll, und es steht im Raum - wir haben es soeben gehört -, dass es eben nicht eine befristete Massnahme sein soll, sondern dass ganz klar eine Verlängerung ins Auge gefasst wird.

Eine Abfederung sollte aber für uns beinhalten, dass man sich von diesen Zahlungen lösen und auch ohne sie den kantonalen Finanzhaushalt bestreiten kann. Erlauben Sie mir, ein Beispiel zu machen und Ihnen das etwas zu illustrieren. Nehmen wir an, wir möchten eine medikamentenabhängige Person entwöhnen. Wir sagen ihr: "Du bekommst weiterhin Medikamente, zwar etwas weniger, und nächstes Jahr gibt es dann gar nichts mehr." Diese Entwöhnung wird sicher kein Erfolg sein, der Misserfolg ist garantiert. Die[NB]Abfederung[NB]muss sukzessive sein, muss entsprechend reduziert sein, sonst kommen wir nie von diesen Zahlungen weg.

Sollte die Minderheit obsiegen, so prophezeie ich Ihnen, dass auf Ende 2022 ganz klar die Forderung im Raum stehen wird, die Zahlungen seien weiterzuführen, wie es bereits jetzt angetönt und aufgezeigt worden ist. Wir Grünliberalen lehnen die Minderheitsanträge ab.