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Maurer Ueli · Bundesrat · 2019-05-07

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-05-07

Wortprotokoll

Ich komme zu den Minderheitsanträgen. Artikel 18 Absatz 4, den Frau Kiener Nellen neu einfügen möchte, beschreibt ein jährliches Monitoring und die Berichterstattung. Den Antrag als Ganzes lehnen wir in dieser Form ab. Es wurde bereits ausgeführt, dass verschiedene dieser Zahlen bereits anderweitig jährlich zur Verfügung stehen und entsprechend rapportiert werden. Sie sind zum Teil auf Stufe Bund, zum Teil auf Stufe der Kantone erhältlich. Es geht insbesondere um die Entwicklung der Disparitäten zwischen den Kantonen und um die effektive Steuerbelastung. Diese Zahlen werden jährlich publiziert. Das besteht bereits.

Weiter geht es um die Frage der Zeta-Faktoren. Selbstverständlich interessiert uns diese Frage auch. Wie Sie vorhin festgestellt haben, hat der Bundesrat die Kompetenz, diese Faktoren der Entwicklung anzupassen. Wir gehen davon aus, dass wir nicht vor 2024 eine erste aussagekräftige Berichterstattung machen können. Wir werden ja spätestens 2023 zusammen mit den Kantonen damit beginnen, den nächsten Wirksamkeitsbericht auszuarbeiten.

Ich denke, zur Beurteilung aller Massnahmen, die Sie hier diskutieren, braucht es dann das Gesamtbild und nicht einzelne Elemente. Dieser nächste Wirksamkeitsbericht wird ein Gesamtbild vermitteln, ein Gesamtbild der Auswirkungen der Steuervorlage 2017, sofern sie dann auch durchkommt, und des neuen Finanzausgleichs, den wir heute beraten. Dieses Gesamtbild werden wir etwa 2024 zur Verfügung stellen können, oder wir erarbeiten es entsprechend.

Das Monitoring der Entwicklung der Neuansiedlung und Sitzverlegung von juristischen Personen würde uns zusammen mit den Kantonen administrativ wohl eher überfordern. Denken Sie nur daran, dass wir jährlich etwa 30[NB]000 Neugründungen haben; hinzu kommen Zuzüge, Sitzverlegungen usw. Da machen wir eine administrative Übung, die letztlich nicht so aussagekräftig ist. Über aussagekräftige Daten verfügen die Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone, und über diese haben wir dann auch einen Zugang, um ein Gesamtbild für Sie zu erstellen.

Insgesamt bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Elemente bestehen, sie werden an anderer Stelle bereits aufgeführt. Wir sind der Meinung, dass wir die Jahresrechnung, die Berichterstattung, nicht weiter ausdehnen sollten, insbesondere auch deshalb, weil wir da immer unter Zeitdruck stehen, um diese Elemente rechtzeitig der Rechnung zur Verfügung zu stellen. Wenn wir diese Elemente einbauen müssen, müssen wir sie um einiges früher erarbeiten, und damit sind sie im Wust, den Sie jeweils erhalten, bereits veraltet. Ich glaube, wir haben ein System, das Ihnen diese Zahlen liefert. Die Gesamtschau erhalten Sie.

Ich bitte Sie also, diesen Antrag zu Artikel 18 Absatz 4 zu streichen bzw. abzulehnen.

Dann geht es um den Wirksamkeitsbericht in Artikel 19b, dazu liegt ebenfalls ein Minderheitsantrag Kiener Nellen vor. Sie möchte diesen Wirksamkeitsbericht früher, nach vier Jahren. Wir haben bewusst für nächstes Mal eine Frist von sechs Jahren gewählt, weil wir die Auswirkungen der Steuervorlage und des Finanzausgleichs als Gesamtes erfassen wollen. Das steht dann noch nicht in genügender Qualität zur Verfügung, erst ansatzweise. Gerade weil es eine so wichtige Frage ist, sollten wir versuchen, dann dieses Gesamtbild, das ich bereits erwähnt habe, zu präsentieren.

Wie ebenfalls ausgeführt, beginnen wir früher damit, mit den Kantonen diese Zahlen zu erarbeiten. Wir stehen in Kontakt. Mit der Anpassung der Zeta-Faktoren hat der Bundesrat hier eine Möglichkeit, das zu steuern. Ich denke, mit dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates gibt es ein Monitoring, das eine zuverlässige Beurteilung dann zulässt.

Damit komme ich noch zum Antrag der Minderheit Bourgeois, in Artikel 19c einen neuen Absatz 4 anzufügen. Herr Bourgeois fordert, die temporären Abfederungsmassnahmen erneut zu prüfen. Ich möchte Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass wir für diese temporären Abfederungsmassnahmen keine verfassungsmässige Grundlage haben. Daher sind sie auf die Jahre beschränkt, die Sie bereits beschlossen haben. Aber im Wirksamkeitsbericht werden diese Fragen der Abfederung zugunsten ressourcenschwacher Kantone, der Wettbewerbsfähigkeit und des Ausgleichs zweifellos wieder aufkommen. Den Antrag, wie er hier gestellt ist, können wir in dieser Form nicht übernehmen, weil er uns dazu verpflichtet, etwas zu machen, wofür wir keine verfassungsmässige Grundlage haben. Die Stossrichtung aber ist eigentlich in der Berichterstattung zur Wirksamkeit vorgegeben. Diese Elemente müssen geprüft werden. Sinngemäss ist der Inhalt des Minderheitsantrages Bourgeois dann ohnehin ein Bereich unserer nächsten Tätigkeit. In dieser Form wecken wir aber wohl falsche Hoffnungen, wenn wir Abfederungsmassnahmen, für die wir keine verfassungsmässige Grundlage haben, weiterführen möchten. Sinngemäss erfüllen wir Ihren Auftrag, aber wörtlich müsste ich den so ablehnen.

Ich bitte Sie, insgesamt die Minderheitsanträge in diesem Block 3 abzulehnen.

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