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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2019-05-07

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-07

Wortprotokoll

Ich vertrete zwei Minderheitsanträge zum Thema Berichterstattung. Sie betreffen die Fragen: Über was hat der Bundesrat zuhanden der Öffentlichkeit jährlich zu berichten, und in welchem Rhythmus soll der Bundesrat in Zukunft seinen Wirksamkeitsbericht vorstellen?

Mit unserem Minderheitsantrag zu Artikel 18 Absatz 4 Buchstaben a bis e beantragen wir Ihnen, dass der Bundesrat in der Botschaft zu jeder Staatsrechnung über wesentliche Ergebnisse seines jährlichen Monitorings bezüglich Finanz- und Lastenausgleich kurz berichtet. Sie lesen auf der Fahne, Seite 8, dass nach unserem Minderheitsantrag der Bundesrat jährlich über fünf Elemente in der Staatsrechnung, wo ja auch die Milliarden des Bundes ausgewiesen und beschrieben werden, berichten soll.

Buchstabe a betrifft die Entwicklung der Disparitäten zwischen den Kantonen. Das ist immer wieder ein wichtiges Grundthema, und es ist auch seit Anbeginn Zielsetzung unseres Finanzausgleichs, diese Disparitäten zu verringern. Buchstabe b betrifft die Auswirkungen der neuen Zeta-Faktoren. Das ist ein neues Element in dieser Gesetzgebung. Wir haben es heute gehört, dass gerade auch diese Zeta-Faktoren in Zukunft immer wieder Anlass zu Diskussionen geben werden. Buchstabe c betrifft die Berichterstattung zur effektiven Steuerbelastung in den Kantonen, bezüglich Einkommen, Vermögen, Gewinne. Wir wissen, dass gerade mit der gemäss den Umfragen voraussichtlich im Mai angenommenen parallelen Staf-Vorlage grosse Veränderungen in den Kantonen, in den kantonalen Steuergesetzen anstehen. Buchstabe d betrifft schliesslich die Entwicklung der Neuansiedlung und Sitzverlegung von juristischen Personen. Da gibt es ein grosses Fragezeichen, auch hier im Finanz- und Lastenausgleich. Wird dieser Finanz- und Lastenausgleich oder wird die jetzt zur Volksabstimmung anstehende Unternehmenssteuervorlage Anlass geben zu Verschiebungen von Firmen zwischen den Kantonen, gar ins Ausland oder umgekehrt zu Neuansiedlungen aus dem Ausland oder aus anderen Kantonen? Buchstabe e hält fest, dass einfach wie immer ganz klar über die finanziellen Auswirkungen der Änderung, die wir heute beschliessen, Bericht erstattet werden soll.

Das sind die Elemente, über die wir gerne jährlich in Kurzform in der Staatsrechnung Auskunft hätten.

Mein anderer Minderheitsantrag betrifft Artikel 19b auf Seite 10 der Fahne. Wir möchten, dass der Bundesrat den nächsten und damit vierten Wirksamkeitsbericht nicht erst im Jahr 2024, das heisst sechs Jahre nach dem dritten, sondern [PAGE 658] eben nach fünf Jahren, im Jahr 2023, für den Zeitraum 2020 bis 2024 vorlegt. Auf den nächsten Bericht bis 2024 zu warten erscheint uns wirklich zu lang. Es wurde auch in der heutigen Debatte angesprochen: Es können grosse Verwerfungen diversester Art entstehen, solche aus der Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung, die dann wiederum Auswirkungen auf die Ressourcen der Kantone haben, aber auch solche aus internationalen Entwicklungen.

Übrigens ist interessant, dass der Bundesrat ursprünglich die Berichte zuhanden der Bundesversammlung für allfällige Gesetzesanpassungen generell nur noch alle sechs Jahre machen wollte. Dagegen haben sich die Kantone in der Vernehmlassung energisch gewehrt. Daher ist der Bundesrat zum Teil darauf zurückgekommen und will gemäss Entwurf nur diesmal aufgrund der ausserordentlichen Lage sechs Jahre warten. Wir würden es aber begrüssen, wenn das eben schon nach fünf Jahren passiert, damit auch gesetzgeberisch angemessen auf diverse Entwicklungen reagiert werden kann.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheiten, die ich vertrete, diese beiden Anträge anzunehmen.