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Dobler Marcel · Nationalrat · 2019-05-07

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2019-05-07

Wortprotokoll

Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir beste Rahmenbedingungen für Innovation in der Schweiz wollen. Etwa neun von zehn Firmen in der Schweiz haben weniger als zehn Mitarbeiter, und sie bilden das Rückgrat der Schweiz.

Bei etwa zehntausend Firmengründungen pro Jahr handelt es sich um Start-ups. Diese Firmen schaffen Arbeitsplätze und leisten mit neuen Ideen und Innovation einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung der Schweiz. Das Arbeitsgesetz nimmt bisher aber keine Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Realität der Start-ups, die anders funktionieren als bestehende Firmen. Deshalb braucht das Arbeitsgesetz eine Ausnahme, welche diesem Bedürfnis Rechnung trägt.

Ich habe selber eine Firma aufgebaut und kann Ihnen versichern: Mit einem Nine-to-five-Job baut man keine Firma auf, das wäre eine Illusion. Bei einem Start-up ist das Kapital knapp, die Ideen jedoch nicht. Man will in einem neuen Markt Fuss fassen. In einem Start-up sind Löhne von über 120[NB]000 Franken selten. Ich hatte bei meiner eigenen Firma ebenfalls einen tiefen Lohn. Selbst als wir über dreissig Personen angestellt hatten, war dies so: Kein Firmenbeteiligter hatte einen höheren Lohn als 6000 Franken pro Monat. Das ist bei einem Start-up normal.

Als Beteiligter ist man dafür gerne bereit, mehr zu leisten. Die eigene Leistung und der Einsatz fliessen in die Wertsteigerung der Firma. Es ist eine bewusste Entscheidung, beim Lohn finanzielle Abstriche zu machen, dafür aber an der Firma beteiligt zu sein. Deshalb braucht es eine Ausnahmeregelung für Start-ups. Oft ist Fachpersonal mit speziellem Know-how an der Firma beteiligt, obwohl das keine Führungspersonen sind. Diese leisten einen zentralen Beitrag für den Erfolg oder Misserfolg des Start-ups. Genau deshalb sind sie an der Firma beteiligt.

Genau dies fordere ich nun in meinem Vorstoss, in meiner parlamentarischen Initiative: Das Arbeitsgesetz, insbesondere Artikel 46, ist dahingehend zu ändern, dass Arbeitnehmende von Start-ups mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen Vertrauensarbeitszeit vereinbaren können und keine Arbeitszeit erfassen müssen. Mit Start-ups meine ich Firmen in den ersten fünf Betriebsjahren. Dies bietet den Firmen die Möglichkeit, wichtige Arbeitnehmende an der Firma zu beteiligen. Eine Beteiligung fördert das Verantwortungsgefühl gegenüber der Firma und das unternehmerische Denken. Die beteiligte Person wird damit einer der Mitunternehmer, die bereit sind, einen Mehreinsatz zu leisten, weil sie an der Firma beteiligt sind. Diese Situation wird im heutigen Arbeitsgesetz nicht berücksichtigt, darum braucht es eine Ausnahme für Start-ups.

Ich glaube an die Zukunft und an Start-ups. Nichts ist so schnell weg wie Vorsprung, man muss nur stehen bleiben. Alle von Ihnen, die sich die besten Rahmenbedingungen für Start-ups in der Schweiz wünschen, bitte ich, diesen Vorstoss anzunehmen. Es braucht im Arbeitsgesetz eine Ausnahme für Start-ups.

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