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Pardini Corrado · Nationalrat · 2019-05-07

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-07

Wortprotokoll

Wir beantragen, der parlamentarischen Initiative Dobler keine Folge zu geben, und dies aus fünf Gründen:

1.[NB]Das Arbeitsgesetz, das Kollege Dobler erwähnt hat, ist ein Gesetz zum Schutze der Gesundheit der Mitarbeitenden. Das Thema Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz und vor allem die Frage der Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit ist ein zentraler Punkt in diesem Gesetz. Es gibt keine Arbeitsmedizinerinnen oder Arbeitsmediziner in der Schweiz, die das Ansinnen einer Flexibilisierung der Arbeitszeit und einer Auflösung der klaren Trennung zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit befürworten würden. Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist es zentral, dass diese Unterscheidung und ein Ende der Arbeitszeit, vor allem auch eine maximale Arbeitszeit definiert werden. Dies als grundsätzliche Überlegung.

2.[NB]Wir haben momentan zwei Vorstösse - die parlamentarische Initiative Graber Konrad und eine parlamentarische Initiative der jetzigen Bundesrätin Keller-Sutter -, die das Thema behandeln. Ich glaube, dass jetzt mit dem parlamentarischen Vorstoss von Kollege Dobler die Angelegenheit bzw. die Beratungen unnötigerweise verkompliziert werden sollen. Der Ständerat hat das Thema behandelt. Unser Rat wird dementsprechend Stellung beziehen können. Das Buch ist offen und bedarf keiner zusätzlichen Verkomplizierung.

3.[NB]Die Frage von Kollegin Badran hat die Schwierigkeit beim Vorstoss von Kollege Dobler benannt - es überrascht ja nicht, dass er keine Antwort geben konnte. Die Basis und den Kern seines Vorstosses bildet der Begriff "Start-up". Nun ist es aber klar, dass "Start-up" weder juristisch noch in gesetzgeberischem Sinne ein klar definierter Begriff ist. Das heisst, dass auch die Umsetzung der parlamentarischen Initiative praktisch verunmöglicht wird, weil sie eben ein nicht klar definiertes Unternehmen als Basis nimmt und sie insofern praktisch auf alle Betriebe ausgeweitet werden könnte. Der Ansatz ist per se ungenau und nicht spezifisch.

4.[NB]Der Bundesrat hat mit den Sozialpartnern unlängst die Frage der Arbeitszeitflexibilisierung eigentlich im Sinne der [PAGE 663] Vertrauensarbeitszeit und des Verzichts auf die Rubrizierung - das heisst auf das Stempeln der Arbeitszeit - definiert, dies für eine gewisse, klar definierte Personengruppe und ab einer gewissen Lohnsumme. Es ist meines Erachtens verwunderlich, dass hier das Fuder bereits wieder überladen wird, bevor die vom Bundesrat und von den Sozialpartnern, namentlich vom Arbeitgeberverband und vom Gewerkschaftsbund, definierten Ausnahmen sauber analysiert werden können, bevor wir die ersten Erfahrungen sammeln und überhaupt betrachten können, ob sich das Ansinnen für diese spezifische Personengruppe auch lohnt und die Ziele, die damit verfolgt werden, auch erreicht werden, also bevor eine saubere Evaluation gemacht werden konnte. Schlussendlich wird das nur dazu führen, dass wir dann in einem Referendumskampf die ganze Übung an der Urne versenken müssen, weil eben, wie gesagt, das Fuder überladen wurde. Die Gewerkschaften haben für eine pragmatische Lösung Hand geboten und waren gewillt, mit dem Bundesrat und den Arbeitgebern eine solche zu finden. Ich verstehe nicht, warum wir jetzt, bevor das überhaupt greifen konnte, bereits wieder das Fuder überladen.

5. Am Schluss noch eine Bemerkung: Wenn Herr Dobler hier die Hälfte der Redezeit dazu nutzt, um seinen Verdienst, den ich ihm ja nicht absprechen möchte, und sein Engagement im Unternehmen zu unterstreichen, dann weiss er genau, dass er als Firmeninhaber nicht dem Arbeitsrecht untersteht und es ihm freigestellt ist, in dieser Funktion neun, zehn, elf oder zwölf Stunden zu arbeiten. Das hat er wahrscheinlich mit Erfolg gemacht.