Hess Lorenz · Nationalrat · 2019-05-08
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2019-05-08
Wortprotokoll
Dieses Gesetz ist kein Abschussgesetz, wie dies im Vorfeld behauptet wurde. Es bildet die Grundlage für eine artgerechte Regulierung unserer einheimischen Wildtierbestände, und damit trägt es zur Biodiversität bei. Mit der Rückweisung erweisen Sie insbesondere den Grossraubtieren buchstäblich einen Bärendienst, und auch die Drohung, dieses Gesetz mittels Referendum abzuschiessen, geht in die falsche Richtung. Warum?
Wenn wir die Vorlage zurückweisen oder später versuchen, das Gesetz ganz zu versenken, gehen auch wesentliche Elemente verloren, die bisher nicht oder zu wenig erwähnt wurden. Es geht hier um Schutzelemente, auch zum Wohl der Tiere. Ich erwähne nur drei Elemente. Ein Element sind die Korridore, die Wildübergänge, die festgesetzt werden. Ein zweites ist der Arterhalt dieser geschützten Tiere. Das dritte ist die Nachsuchepflicht bei verletzten Tieren. Diese und weitere Elemente gehen verloren, wenn wir dieses Gesetz nicht beraten oder am Schluss ganz ablehnen. Konkret geht es um die Anpassung der Gesetzgebung an veränderte Umstände. Das ist eigentlich das, was wir immer tun, wenn wir ein Gesetz revidieren oder teilrevidieren. Die Umwelt hat sich verändert, die Wildbestände haben sich verändert, und auch die Gesellschaft hat sich verändert. Deshalb besteht hier Handlungsbedarf, nebst den überwiesenen Vorstössen, die ganz am Anfang vom Kommissionssprecher bereits erwähnt wurden.
Wichtig bei der Beratung dieses Gesetzes scheinen uns zwei Dinge:
1.[NB]Wir sollten versuchen, möglichst emotionslos mehr oder weniger auf der Linie des Ständerates hier zu einer Lösung zu kommen. Dies ist bei den meisten Artikeln auch mehrheitlich die Ansicht der Kommission. Ich denke, wir sollten auch, wie man so schön sagt, das Fuder in die eine Richtung nicht überladen, aber auch nicht zu starke Forderungen in die andere Richtung stellen. Die Linie des Ständerates ist gut, sie ist in der Mitte. Man könnte sagen, sie sei langweilig, aber gut.
2.[NB]Uns erscheint in dieser Debatte Folgendes wichtig zu sein - auch das geht oft ein bisschen verloren oder wird [PAGE 671] gewollt oder ungewollt falsch wiedergegeben -: Wenn wir hier von "Wolfsgesetz" oder Ähnlichem sprechen, trifft das einfach nicht zu. Wir sprechen von einer leichten Lockerung des absoluten Schutzes bei den Grossraubtieren. Das ist es, worum es im Bereich der Raubtiere geht. Wir sprechen nicht von einer Bejagung im Sinne, dass diese geschützten Arten plötzlich einfach jagdbares Wild wären. Das ist ein Riesenunterschied. Es ist nicht gemeint, dass am Schluss ein Wolf oder ein Luchs den gleichen Status hat wie das einheimische Schalenwild, sprich Hirsch, Reh oder Gamswild. Es geht um eine leichte Lockerung, nicht um die Bejagung dieses Wildes, und - das ist das Wichtigste - es geht mitnichten um die Ausrottung einer dieser Tierarten. Im Gegenteil, das Ziel des Erhalts dieser Arten steht auch in diesem Gesetz. Wenn wir keinen Wildwuchs und keine Selbstjustiz wollen und Ruhe in die Debatte bringen möchten, sollten wir dringend dieses Gesetz beraten, mehr oder weniger der Linie des Ständerates und in den meisten Fällen der Kommissionsmehrheit folgen.
Deshalb bitten wir Sie hier, auf die Vorlage einzutreten und sie keinesfalls zurückzuweisen.