Vogler Karl · Nationalrat · 2019-05-08
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-05-08
Wortprotokoll
Fahren wir die Emotionalität dieser Debatte wieder etwas herunter, und orientieren wir uns an der Sache: Die vorliegende Teilrevision des Jagdgesetzes nimmt die Veränderungen der wildlebenden Fauna der letzten Jahre, insbesondere was die Rückkehr der Grossraubtiere in die Schweiz betrifft, auf und gibt Antworten auf verschiedene vom Parlament angenommene Vorstösse, nicht zuletzt, was das Zusammenleben der Bevölkerung mit dem Wolf und dessen Regulierung betrifft.
Wenn wir somit heute über die Regulierung von geschützten Arten debattieren, so dürfen wir mit Befriedigung feststellen, dass seit der letzten Totalrevision des Gesetzes im Jahre 1986 sowohl die Verbreitung als auch die Bestandsgrössen verschiedener geschützter Arten, angefangen bei den Steinböcken über die Wölfe und die Luchse bis hin zu den Bibern, zugenommen haben. Andernfalls müssten wir heute nicht über Regulierungen, diesbezügliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten diskutieren. Das ist zweifellos ein Erfolg für den Artenschutz, ein Erfolg, über den wir uns in Zeiten markant, ja dramatisch schwindender Biodiversität mindestens ein klein wenig freuen dürfen.
Nun, dieser Erfolg ist in einem dichtbesiedelten Land wie der Schweiz aber auch mit der Zunahme von Konflikten zwischen den Ansprüchen der Wildtiere und den Interessen des Menschen verbunden. Und die wachsenden Bestände von Arten wie Wolf, Luchs, Biber oder Kormoran führen zu oft emotionalen Diskussionen über Schäden in der Landwirtschaft oder bei der jagdlichen und fischereilichen Nutzung. Es braucht daher pragmatische Ansätze und Lösungen, um den berechtigten Anliegen der Landwirtschaft, aber auch den Ängsten in der Bevölkerung auf der einen Seite und den Anliegen des Artenschutzes auf der anderen Seite Nachachtung zu verschaffen. Das gilt namentlich auch im Hinblick auf das dauerhafte, möglichst konfliktfreie Zusammenleben des Menschen und der Nutztiere mit dem Wolf. Denn Tatsache ist, dass der Wolf heute Teil unseres Lebensraums ist und das auch in Zukunft bleiben wird. Das mag man begrüssen oder bedauern - es ist einfach ein Faktum. Wenn man an diesem rüttelt, ist das weder realistisch, noch löst man damit tatsächliche Probleme. Entsprechend abzulehnen sind denn etwa Forderungen nach Lebensräumen ohne Grossraubtiere genauso wie Forderungen, die eine Regulierung geschützter Arten verunmöglichen oder unnötig erschweren wollen. Was bei den ganzen Diskussionen um die Existenz bzw. Koexistenz mit den Grossraubtieren gefragt ist, ist Pragmatismus, der Blick für das Ganze und Nüchternheit.
Nun, wenn wir die Vorlage als Ganzes betrachten, so ist es offensichtlich, dass deren eigentliches Kernstück die Neuregelung der Bestandesregulierung einzelner geschützter Tierarten ist; dies über die Anpassung von Artikel 7 gemäss der Motion Engler 14.3151, "Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung". Die Absätze 2 und 3 von Artikel 7 werden in einen neuen Artikel 7a mit der Überschrift "Regulierung geschützter Arten" überführt. Die Kantone sollen nach Anhörung des Bafu die Möglichkeit haben, Konflikte zwischen den Ansprüchen einzelner geschützter Arten und den Interessen der Bevölkerung frühzeitig durch bestandesregulierende Eingriffe zu entschärfen. Die Fraktion der CVP unterstützt diese Ergänzung des Jagdgesetzes ausdrücklich, denn damit kann die Akzeptanz, insbesondere was den Wolf betrifft, deutlich verbessert werden, und zwar ohne dass dessen Population gefährdet wird - und das notabene innerhalb des rechtlichen Rahmens der Berner Konvention.
Zusammengefasst: Ich beantrage Ihnen namens der Fraktion der CVP, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass die Vorlage dem Zieldreieck Schutz, Regulierung und jagdliche Nutzung entspricht, auch wenn das Verhältnis zwischen diesen Interessen naturgemäss nicht immer spannungsfrei [PAGE 676] ist. Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und den Rückweisungsantrag ablehnen.