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AB 244673

Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-05-08

Wortprotokoll

Geschätzte Kollegin Martullo, besten Dank für diese Frage. Im Gesetzentwurf ist in Artikel 4 Absatz 2 klar geregelt, dass die kantonalen Jagdprüfungen die folgenden Bereiche umfassen: Wildtierbiologie, Arten- und Lebensraumschutz, Tierschutz und Umgang mit Waffen. Diese Bereiche, die in Absatz 2 aufgeführt sind, müssen die Kantone gegenseitig anerkennen. Die Kantone können, darüber haben wir in der Kommission diskutiert, weiterhin drei Punkte selber regeln: erstens die Finanzen: Was kostet ein Patent? Zweitens die Jagdpraxis: Es ist sehr unterschiedlich, wie zum Beispiel die Hirsche in den einzelnen Kantonen reguliert werden; hier müssen die lokalen Begebenheiten berücksichtigt werden. Und drittens die Leumundsregelungen: Kann jemand ein Patent erhalten, wenn er zum Beispiel die Steuern nicht bezahlt?

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