Hess Lorenz · Nationalrat · 2019-05-08
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2019-05-08
Wortprotokoll
Bei Block 1 empfiehlt Ihnen die BDP-Fraktion Folgendes: Was Ziffer I Absatz 1, den Ersatz von Ausdrücken, anbelangt, was Artikel 1 Absatz 1, den Zweckartikel, anbelangt und was Artikel 3 Absatz 2, die Aufsicht, anbelangt, empfehlen wir Ihnen, die Anträge der Mehrheit zu unterstützen.
Zur Professionalität der Aufsicht gemäss Antrag der Minderheit Semadeni: Ich verstehe Ihre Argumentation, die dahintersteckt, sehr wohl, muss Ihnen aber sagen, dass wir diese Aufsicht tatsächlich weitestgehend schon haben. Es gilt einfach auch die Systeme zu unterscheiden: In einem Patentjagdkanton - das sind die grossen Jagdkantone Graubünden, Bern, Wallis - haben wir nichts anderes als professionelle Wildhüter. Was die Revierjagdkantone anbelangt, ist es schon nicht so, dass einfach der Kollege aus der Mitte bestimmt wird und ein bisschen die Aufsicht wahrnimmt. Auch diese Personen müssen klar bestimmt sein: Der Kanton muss ihnen die Kompetenz geben; sie haben nicht einfach den Status eines Kollegen, der ein bisschen auf die anderen [PAGE 682] Kollegen schaut. Aus der Praxis kann ich Ihnen sagen, dass diese Aufseher ihre Pflicht in der Regel sehr ernst nehmen, weil die Aufsicht innerhalb einer Reviergesellschaft wichtig ist und weil man in seiner Gesellschaft und in seinem Revier keine Auswüchse und Widerhandlungen haben will. Auch wenn die Begründung nachvollziehbar ist, lehnen wir diesen Minderheitsantrag deshalb ab.
Zu Artikel 3 Absätze 3, 5 und 6: Was die Liste der erfolgten Nachsuchen betrifft, glaube ich, dass die Nachsuchen in jedem Kanton erfasst werden. Hier könnte man aus Sicht der Praxis wieder länger werden; ich verzichte darauf. Nachsuche ist nicht gleich Nachsuche. Es gibt eine Reihe von reinen Kontrollsuchen, und es gibt Suchen, bei denen ein Tier nach kurzer Zeit gefunden wird, weil es mit einer tödlichen Verletzung geflüchtet ist. Wenn hinter dem Antrag die Absicht stecken würde, es sei eine möglichst hohe Zahl von Nachsuchen zu generieren - ich vermute, das sei die Absicht dahinter -, um daraus abzuleiten, wie schlecht geschossen werde, wäre das eben nicht das richtige Mittel. Deshalb brauchen wir hier keine neuen Listen; die Nachsuchen werden erfasst.
Die Abschaffung der Baujagd - auch hier in Artikel 3 - ist aus zwei Gründen abzulehnen. Zum einen nimmt man, seit es Jagdgegner gibt, die ich selbstverständlich respektiere, und seit es politische Vorstösse gegen die Jagd gibt, immer zuerst die Baujagd. Die Baujagd ist kein gutes Spielfeld, um mit Salamitaktik die Jagd einzuschränken. Die Baujagd wird nur noch von wenigen Jägern ausgeübt, nach strengen Grundsätzen. Bei uns gibt es eine Meldung des Ortes, wo das gemacht wird, es ist eine spezielle Ausrüstung mit einem Sender beim Hund erforderlich usw. Ich glaube nicht, dass wir hier noch auf die Schnelle die Baujagd verbieten sollten. Das ist nicht zielführend und auch nicht nötig.
Die Bestimmung, wonach pro Jagdgebiet nur noch zwei, drei Jagden durchgeführt werden sollen, ist leider nicht praxistauglich. Ich komme wieder auf die grossen Patentjagdkantone zurück. Was ist dort ein Jagdgebiet? Dort gibt es auch weiterhin keine grossen Treibjagden, man jagt in Gruppen zu fünft. Der ganze Kanton ist das Jagdgebiet. Was die Revierjagdkantone anbelangt, sind die Reviergesellschaften selber dafür besorgt, dass sie nur wenige Treibjagden machen, weil sie ja selber daran interessiert sind, einen ausgewogenen Bestand und eine gewisse Ruhe in ihrem Revier zu haben.
Was Artikel 4, die Jagdprüfungen, anbelangt, ist es höchste Zeit, dass wir hier die gegenseitige Anerkennung einführen. Die meisten Kantone machen das schon lange, und es erfolgen keine Invasionen von fremden Jägern in diese Kantone, meistens auch deshalb nicht, weil es ein bisschen mehr kostet, wenn man in einen anderen Kanton jagen geht. Aber die Prüfung sollte akzeptiert werden.
Bei Artikel 7 Absatz 4, wo es um die Berücksichtigung und die Mitsprache der Nutzergruppen geht, sind wir ebenfalls gegen den Minderheitsantrag. Wir sind darauf angewiesen, und auch unsere Wildtiere sind darauf angewiesen, dass es Wildruhezonen gibt, gerade im gebirgigen Gebiet, wo man einfach wirklich auf Störungen verzichten muss, wo man halt auch gewisse Tourenrouten nicht durchführen sollte. Wenn bei jedem Entscheid noch eine angemessene Berücksichtigung der Nutzer stattfinden soll, dann sind solche Schutz- und Ruhezonen nicht mehr möglich. Am Schluss müssen die Gleitschirmflieger, die Skitourengänger, die Nachtwanderer alle diese Gebiete nützen. Das ist nicht im Sinne der Wildtiere.
Bei Artikel 5 Absatz 7 haben wir die Minderheit Hess Lorenz. Ihren Antrag habe ich vorhin begründet. Es geht um das Konzept des Beschwerderechts in Zusammenhang mit Artikel 12.