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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2019-05-08

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-08

Wortprotokoll

Ich gebe zuerst meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsidentin von Pro Natura.

Aus der Idee der Bestandesregulierung von Wölfen in der Motion Engler ist ein Abschussgesetz geworden. Im vorliegenden Entwurf des Jagd- und Schutzgesetzes - es heisst ja eigentlich "Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel" - ist der Schutzgedanke ziemlich in den Hintergrund getreten. Bedrohte Arten wie der Feldhase, die Waldschnepfe oder der Birkhahn sollen weiterhin gejagt werden können. Der Artenschutz wird verschlechtert, das Beschwerderecht soll eingeschränkt werden. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel.

Je ne commenterai pas tous les articles en détail. En général, le groupe socialiste soutiendra les propositions de la minorité Thorens Goumaz, qui relaie les préoccupations des milieux de protection des animaux. Par contre, le groupe socialiste rejettera les propositions de la minorité Ruppen, notamment celle à l'article 4. Il nous semble important qu'il y ait une reconnaissance réciproque des examens de chasse et qu'il soit garanti que les contenus prescrits par la législation fédérale soient dûment pris en compte dans la formation des chasseurs.

Unterstützen wird die SP-Fraktion auch die Minderheitsanträge Semadeni und Jans sowie den Minderheitsantrag Hess Lorenz zu Artikel 5 Absatz 7, auch wenn wir nicht zu seinem ganzen faktischen Konzept Ja sagen werden.

Zu den wichtigeren dieser Minderheitsanträge möchte ich Folgendes festhalten: Zu den jagdbaren Arten und den Schonzeiten kommentiere ich nur beispielhaft den Minderheitsantrag Jans. In eine ähnliche Richtung, einfach bei anderen Tierarten, gehen die Einzelanträge Gugger und Chevalley. Nationalrat Jans beantragt, dass die Waldschnepfe - en français: la bécasse des bois - unter Schutz gestellt wird, indem sie von den jagdbaren Arten ausgenommen wird. Die Waldschnepfe ist in der Schweiz gefährdet, Sie haben die Ausführungen von Herrn Jans gehört. Es handelt sich um eine bedrohte Vogelart, deren Lebensraum zunehmend zerstört wird. Um ihren Erhalt zu sichern, muss sie unbedingt unter Schutz gestellt werden. Wenn Sie dem Schutzgedanken des Gesetzes Rechnung tragen wollen, stimmen Sie diesem Minderheitsantrag Jans sowie den Einzelanträgen Gugger und Chevalley zu.

In Artikel 5 Absatz 5 beantragt der Bundesrat, dass für vorübergehende Verkürzungen der Schonzeit, die der Kanton beschliessen kann, neu das Bafu angehört werden muss. Neu ist also nicht mehr das Departement zuständig - damit können wir leben -, aber es wird nur noch eine Anhörung durchgeführt. Das ist eine klare Schwächung der Position des Bundes und damit des Schutzes der zu gewissen Zeiten zu schonenden Tiere. Wir unterstützen die Minderheit Jans, die verlangt, dass das Bafu seine Zustimmung geben muss, wenn die Schonzeiten verkürzt werden sollen. Bei einer Anhörung kann der Kanton immer noch anders entscheiden, wenn er mit der Meinung des Bafu nicht einverstanden ist. Bei einer Verweigerung der Zustimmung kann er dagegen nicht anders entscheiden.

Noch wichtiger ist allerdings Absatz 7 von Artikel 5 und die durch den Minderheitsantrag Hess Lorenz beantragte Streichung der vom Ständerat eingeführten Bestimmung, dass die Umweltorganisationen kein Beschwerderecht mehr [PAGE 683] gegen jagdrechtliche Verfügungen der kantonalen Jagdbehörden zu jagdbaren Arten haben sollen. Die Umweltorganisationen haben von diesem Beschwerderecht nur sehr selten Gebrauch gemacht, es wird nicht leichtfertig ergriffen. Es ihnen hier einfach zu entziehen ist äusserst bedenklich. Eine Beschwerde ist ein wichtiges und legitimes Instrument der öffentlichen Kontrolle von Behördenentscheiden, welches nicht ungerechtfertigterweise eingeschränkt werden darf. Ich bitte Sie daher, hier dem Minderheitsantrag Hess Lorenz zu folgen.

Noch eine letzte Bemerkung zum Minderheitsantrag Ruppen bei Artikel 7 Absatz 4, dass die betroffenen Nutzergruppen bei Schutzfragen einbezogen werden sollen: Das ist heute gängige und unbestrittene Praxis, das muss und sollte nicht an einer einzelnen Stelle ins Gesetz eingefügt werden.