preparatory:AB 244712
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-08
Wortprotokoll
Wir sind ja jetzt bei diesem seltsamen Artikel, der neu eingefügt werden soll und der in sich etwas widersprüchlich ist. Er will nämlich die Regulierung geschützter Arten vorschreiben. Eigentlich wurde das Gesetz ja zum Schutz dieser Arten gemacht, und jetzt will man sie in ihrem Bestand regulieren, anstatt sie in ihrem Bestand zu schützen - nun gut.
Ich bitte Sie hier bei Artikel 7a Absatz 1 Buchstabe bquater, die Graureiher und die Gänsesäger nicht auf die Liste der geschützten Arten, die reguliert werden sollen, zu nehmen. Das will die Mehrheit der Kommission nämlich. Bitte tun Sie das nicht. Die Idee, diese zwei wunderbaren Geschöpfe für kantonale Jagdbewilligungen freizugeben, geht weit über das Ziel der Vorlage hinaus. Dafür gibt es auch überhaupt keinen Grund. Die Begründung, dass sie den Fischern zuweilen zuvorkommen, kann doch nicht im Ernst ein ausreichender Grund sein, um neu die Jagd auf geschützte Arten zu eröffnen.
Es ist so: Die Graureiher und Gänsesäger sind bessere Fischer als die Menschen. Aber deshalb muss man sie doch nicht regulieren. Es gibt bis heute übrigens keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Gänsesäger und Graureiher einen negativen Einfluss auf die Bestandesentwicklung der Fische in unseren Fliessgewässern oder in unseren Seen haben. Diesen Nachweis gibt es nicht. Es ist so, sie können Probleme bereiten, etwa in Fischzuchten. Das ist richtig. Aber ich möchte es nochmals in Erinnerung rufen: Wir haben heute eine Gesetzgebung, die sagt, dass Kantone jederzeit - sogar in Schonzeiten und sogar bei geschützten Tieren - einen Abschuss erlauben können, wenn ein Tier Probleme macht. Wir müssen doch jetzt nicht auch noch solche wunderbaren Tiere von geschützten Arten der Regulierung unterstellen.
Worum geht es denn? Um einen Schaden, den ein Graureiher oder ein Gänsesäger anrichten könnte, bevor er ihn überhaupt angerichtet hat. Darum geht es. Bis jetzt hat man einen Schaden festgestellt und gesagt: "Aha, da macht ein Vogel ein Problem." Jetzt wollen Sie solche Schäden bei geschützten Arten verhindern. Das ist beliebig. Da müssten Sie einfach alle Gänsesäger im Umkreis einer Fischzucht abknallen. Sie könnten ja zur Fischzucht hinüberfliegen. Es macht einfach keinen Sinn, das ist nicht seriöse Gesetzgebung. Bitte lassen Sie das bleiben, vor allem bei den Gänsesägern.
Ich möchte das, was Herr Girod gesagt hat, aufnehmen: Die Gänsesäger sind jetzt wirklich eine verletzliche Tierart. Sie sind deshalb geschützt, weil es wenige gibt und weil die Schweiz eine besondere Verantwortung für deren Erhaltung hat. Es gibt eine endemische Population von Gänsesägern bei uns in den Alpen. Die Welt spricht vom Verlust der genetischen Vielfalt. Sie beklagt sich über das Verschwinden der Arten, und die Schweiz erfindet Gründe, warum man geschützte Tierarten jetzt neu regulieren können soll. Das ist doch absurd.
Meine zweite Minderheit betrifft Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe b. Ich möchte Sie bitten, hier beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Es sollen ja neu geschützte Arten reguliert werden können, wenn, wie der Bundesrat vorgeschlagen hat, ein "grosser Schaden" verhütet werden kann. Jetzt will die Kommissionsmehrheit sagen, dass "Schaden" reiche. Der Bundesrat schlägt eine konkrete Interpretation von grossem Schaden vor, die Kommissionsmehrheit kann aus meiner Sicht nicht klar definieren, was ein Schaden ist. Mit dieser Unklarheit, mit diesem völlig unklaren Rechtsbegriff, höhlen wir den Artenschutz in der Schweiz nun wirklich massiv aus. Das ist dann einfach beliebig. Einen beliebigen Schaden verhüten zu wollen, bevor er überhaupt eingetroffen ist: So kann man nicht legiferieren. Ich bitte Sie, das nicht zu tun. Ich möchte nochmals darauf hinweisen: Wenn es einen Schaden gibt, dann kann man schon mit heutiger Gesetzgebung intervenieren.