Jans Beat · Nationalrat · 2019-05-08
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, diesen ganzen Artikel 7a wieder zu streichen und somit dem Antrag der Minderheit Thorens Goumaz zu folgen. Dies, weil das, was man hier einführen will, wie ich Ihnen erklärt habe, vor allem Rechtsunsicherheiten schafft. Die Gesetzessituation ist heute mit dem Jagdgesetz sehr klar und sauber. Es gibt jagdbare Tierarten. Sie werden definiert in Artikel 5, samt Schonzeiten. Und es gibt Problemtiere. In Artikel 12 wird klipp und klar dargelegt, dass diese jederzeit von den Kantonen zum Abschuss freigegeben werden können, wenn sie erheblichen Schaden anrichten. Das ist eine saubere Lösung.
Was wir jetzt machen, ist, dass wir in einer Art Zwitterartikel versuchen, geschützte Arten zu regulieren und dies dann irgendwie auch noch unter "Artenschutz" laufenzulassen. Das wird nicht funktionieren. Es ist falsch, zu glauben, man könne durch den Eingriff in die Natur Schaden verhindern - Schaden, den man notabene noch gar nicht gesehen hat. Das schafft unglaubliche Rechtsunsicherheiten, ein Chaos aus unserer Sicht. Das ist gar nicht nötig. Sie könnten diese Schutzkonzepte für Biber, Luchs, Wolf usw. anpassen, und dann hätten wir eine klare Situation. Jetzt schaffen wir vor allem eine sehr unklare Situation.
Die Idee, die hinter dieser Regulierung steht, ist aus unserer Sicht störend. Die Idee ist nämlich, dass man den Lauf der Natur quasi mit der Knarre bestimmen kann. Das ist die Idee dahinter. Selbst die geschützten Tiere muss man irgendwie so managen, wie es der Mensch gerne hätte. Man hat dann auch noch das Gefühl, zu wissen, was dabei herauskommt. Das ist aber nicht so. Die Wölfe werden sich diesem Jagdregime entziehen, das haben wir schon x-mal erlebt. Es wurden, wie gesagt, viele Wölfe zum Abschuss freigegeben, und man hat sie nie erwischt.
Sie können den Leuten mit dieser völlig unklaren Regelung, mit diesen Rechtsbegriffen, die nicht auslegbar sind, auch nicht ein höheres Sicherheitsgefühl vermitteln. Wann liegt denn nun eine Gefährdung durch einen Wolf vor? Die konkrete Gefährdung hat Herr Schnidrig bei uns in der Kommission sehr genau definiert. Jetzt soll aber gemäss einem Antrag die Gefährdung nicht mehr konkret sein, bevor man sie verhütet. Was ist denn das? Ruft da der Wolf an und sagt, er hole morgen die Grossmutter? Wie verhütet man diese Gefährdung? Indem man ihm das Telefon wegnimmt? Oder wie soll das genau gehen? Das muss man doch definieren!
Diese Idee, präventiv einer Gefahr vorzubeugen, bevor sie überhaupt konkret besteht, ist absurd. Man kann damit sogar das Gegenteil bewirken: Ich durfte einmal Wolfsschutzprojekte in Rumänien verfolgen und war zweimal im Sommer dort; die gefährlichsten Wölfe waren die, denen man das Rudel weggeschossen hat. Die haben sich dann in die Stadt begeben, um Abfälle zu suchen. Sie haben den Menschen dort nichts gemacht, sondern nur Abfälle geholt, weil sie bis zum Schluss scheu geblieben sind. Nach unserer Definition müsste man diese Wölfe abschiessen, weil sie sich in die Städte begeben haben. Das geht einfach nicht. Man kann den Gang der Natur nicht präventiv regeln; das ist falsch.
Ich bitte Sie, bei Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe b wenigstens die Formulierung "grossem Schaden" drinzulassen und sie nicht einfach durch "Schaden" zu ersetzen, weil wir damit eine beliebige Auslegungsmöglichkeit hätten.
Wenn Sie Artikel 7a nicht als Ganzes streichen wollen, dann unterstützen Sie bitte die Anträge der Minderheiten Thorens Goumaz, Semadeni, Bäumle und Jans, und lehnen Sie die Anträge der Minderheit Ruppen ab.