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Vogler Karl · Nationalrat · 2019-05-08

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-05-08

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag meiner Minderheit bei Artikel 11 Absatz 6. Was will diese Minderheit? Gemäss geltendem Recht erlässt der Bundesrat zu den Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung und den eidgenössischen Jagdbanngebieten die Schutzbestimmungen. Der Bund gewährt den Kantonen aufgrund von Programmvereinbarungen globale Abgeltungen an die Kosten für die Aufsicht über diese Reservate und Gebiete.

Meine Minderheit möchte nun, dass der Bund den Kantonen Finanzhilfen an die Kosten für die Arten- und Lebensraumförderungsmassnahmen in diesen Reservaten und Gebieten leistet. Das ist nur recht und billig. Denn wenn der Bund die Einrichtung solcher Reservate bestimmt und verlangt, soll er sich auch an den dortigen Aufwertungsmassnahmen beteiligen. Gleichzeitig entsteht damit ein Anreiz für die Kantone, solche Lebensräume für die Arten, die dort leben, tatsächlich aufzuwerten. Damit kommt man im Übrigen einer alten Forderung der Kantone nach. Es ist eine Forderung, die auch von Jagd Schweiz unterstützt wird. Das Problem ist heute, dass verschiedene Flächen im Sinne von Artikel 11 als jagdliche Schutzgebiete ausgeschieden werden, diese aber nicht durch Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz abgedeckt sind, wie das zum Beispiel bei den Flachmooren der Fall ist. Somit besteht heute leider keine Möglichkeit, den Kantonen aufgrund von Artikel 11 des Jagdgesetzes Fördergelder für Arten- und Lebensraumförderungsmassnahmen zu gewähren.

Zusammengefasst: Wenn der Bund die Einrichtung entsprechender Reservate verlangt und erlässt, ist es nur recht [PAGE 707] und billig, wenn er sich auch an den dortigen Aufwertungsmassnahmen durch die Kantone finanziell beteiligt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen. Die Kantone und die Natur danken es Ihnen.