Bäumle Martin · Nationalrat · 2019-05-08
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-05-08
Wortprotokoll
Wir sind jetzt beim Kernartikel der Vorlage. Was die Zahlen und Fakten betrifft, kann ich mich auf meine beiden Vorredner, Herrn Jans und Herrn Wasserfallen, beziehen und muss dazu nicht noch mehr ausführen. Ich kann mich damit bereits auf unsere Anträge konzentrieren.
In Artikel 7a Absatz 1 werden wir die Minderheit Semadeni unterstützen, das heisst: keine Kompetenzverschiebung vom Bafu zu den Kantonen. Wir sind der Meinung, dass die bestehende Regelung sich bewährt hat.
In Absatz 1 Buchstabe b, in welchem es um die Regulierung der Tiere geht, werden wir grundsätzlich der Mehrheit folgen. Das heisst, wir sind offen dafür, dass man beim Wolf eine gewisse Öffnung erlaubt, aber ganz klar mit einer Beschränkung des Zeitraums. Deshalb ist die Minderheit I (Semadeni) für einen verkürzten Zeitraum, der sich aber nicht über den Winter erstreckt.
Ebenso sind wir für das Kernstück offen, das den Vorstössen entspricht, nämlich Absatz 1 Buchstabe c, gemäss welchem der Bundesrat weitere geschützte Tierarten als regulierbar bezeichnen kann. Das ist eigentlich die Stelle, die die Ursache der ganzen Geschichte ist. Alles andere ist dazugekommen, und wir bräuchten es eigentlich nicht. Insbesondere brauchen wir nicht, dass eine Minderheit Luchs und Biber ebenfalls jagdbar machen will. Ebenso wenig brauchen wir, dass Graureiher und Gänsesäger jagdbar gemacht werden; dort sind wir bei der Minderheit.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es gewaltige Unterschiede zwischen dem Steinbock und den anderen Tieren gibt. Steinböcke gibt es tatsächlich viel zu viele. Da geht es um die Regulierung der zu vielen Steinböcke. Wenn wir jetzt Tausende von Wölfen hätten und deshalb darüber sprechen müssten, die Wölfe regulieren zu müssen, weil sie keine natürlichen Feinde mehr haben, dann wären wir dafür offen. Genau dafür haben wir Buchstabe c. Sollte es jemals so sein, dass wir eine Überbevölkerung bei einem solchen geschützten Tier haben, dann wird das greifen. Aber jetzt prophylaktisch den Wolf zum Abschuss freizugeben ist nicht nötig, und schon gar nicht die anderen Tiere.
Das Kernproblem ist hier aber, welche Begründung dann geliefert werden muss. Wir bestehen hier darauf, die Bundesratsvariante oder die Variante der Minderheit I (Jans) zu wählen. Es müssen ein "grosser Schaden" und eine "konkrete Gefährdung" vorliegen und nicht nur "Schaden" und "Gefährdung". Ich versuche Ihnen das noch einmal zu erklären, weil mein vorheriges Beispiel vom Wolf, der den Baum etwas schief anschaut, etwas schlecht gewählt war, wie ich zugebe. Ein Auto, das einen Kratzer abbekommt, hat einen Schaden. Ein Auto mit einem Totalschaden, das nicht mehr weiterfahren kann, hat einen grossen Schaden. Das ist klar so zu definieren. Deshalb ist es wichtig, dass wir von einem grossen Schaden sprechen und eine konkrete Gefährdung vorhanden sein muss. [PAGE 698]
Zur Subvention spreche ich nicht mehr; diesen Punkt habe ich bereits erwähnt.
Dann komme ich noch zu den Minderheiten Semadeni bei den Absätzen 4 bis 6. Wir werden diese Minderheiten unterstützen, weil sie eigentlich das bestehende Recht wieder implementieren, von dem wir der Meinung sind, dass es richtig ist.
Absatz 7 der Minderheit Thorens Goumaz ist die absolut entscheidende Grösse. Dort klären wir noch einmal, dass Regulierungen aufgrund von Einbussen bei der Nutzung der Jagdregale durch die Kantone ausgeschlossen sind. Herr Jans hat das einmal erwähnt. Es kann also nicht sein, dass ein Tier, nur weil es den Jägern möglicherweise einmal die Arbeit abnimmt, reguliert wird. Ich habe in der Kommission eine meiner letzten Illusionen verloren: Ich stand immer zu den Jägern und sagte, sie würden etwas Gutes machen, sie würden den Tierbestand regulieren. Wenn sie jetzt aber, nur um ihr Hobby überhaupt noch ausüben zu können, sagen, sie müssten andere Tiere umbringen, damit sie noch genug zum Jagen hätten, entspricht das nicht mehr dem Zweck dessen, was ich unter notwendiger und guter Jagd verstehe.
In diesem Sinne ist der Antrag von Frau Thorens Goumaz absolut richtig. Wir werden ihn unterstützen, und ich bitte Sie, dasselbe zu tun.