Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2019-05-09
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-09
Wortprotokoll
Vorerst möchte ich im Hinblick auf diese Debatte noch meine Interessenbindung als Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz offenlegen. Ich mache das hier einmal und werde das dann nicht jedes Mal wiederholen.
Nun aber zum Rückweisungsantrag unserer ehemaligen Ratskollegin Leutenegger Oberholzer, den ich übernehme und namens der SP-Fraktion vertrete: Eigentlich sollte das uralte Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahr 1908 endlich in die rechtliche Neuzeit überführt werden und die teilweise massive Benachteiligung der Versicherten eliminieren, denn das Verhältnis zwischen Versicherern und Versicherungsnehmerinnen und -nehmern entspricht dem damaligen Gedankengut, das heisst: Der Versicherer sitzt durchweg am längeren Hebel. Doch das Päckli, das schlussendlich vom zuständigen Departement und Bundesrat geschnürt wurde und uns heute vorliegt, macht vor allem der Versicherungslobby Freude. Sie hat nicht nur ihre Bestellung erhalten, sondern ihr auch noch ihren Stempel aufgedrückt. Die Anliegen der Versicherten sind jedoch in weiten Teilen auf der Strecke geblieben. Dieses Päckli muss mit dem vorliegenden Rückweisungsantrag zurück an den Absender. Die SP-Fraktion beantragt Ihnen die Rückweisung der Vorlage.
Die teils vernichtende Beurteilung des vorliegenden Entwurfes kommt beispielsweise in Kommentaren von ausgewiesenen Rechtsexperten im Sonderdruck des Hefts "Haftung und Versicherung" - es lohnt sich, dieses Heft zu lesen, es ist sehr interessant - zum Ausdruck. Ich zitiere aus dem ersten Beitrag von Professor Fuhrer: "Wenn namhafte Kenner der Materie, die zu den Ersten gehörten, die einen Revisionsbedarf angemeldet haben, nun schreiben, dass ein Verzicht auf eine Revision besser sei als die Umsetzung der jetzt vorgeschlagenen, so muss dies der Anlass sein, zu fragen, was den Bundesrat bewogen haben mag, dem Parlament einen solchermassen einseitigen Entwurf vorzuschlagen. Nach zwanzig Jahren Vorarbeit hätte der Versuch, aus dem uralten Versicherungsvertragsgesetz ein dem Anliegen des Konsumentenschutzes Rechnung tragendes, modernes Gesetz zu schaffen, kaum gründlicher misslingen können." Die Worte sind klar.
Mit der nun vorliegenden Rückweisung an den Bundesrat ist der Auftrag verbunden, dass diese mangelhafte Vorlage unter Beachtung von folgenden Punkten zu überarbeiten ist:
1.[NB]Es braucht eine ausgewogene Rechtsbeziehung zwischen den Versicherungsunternehmen und den Versicherungsnehmerinnen und -nehmern. Jede Verschlechterung der Stellung der Versicherungsnehmenden im Vergleich zum geltenden Recht, und das ist in dieser Vorlage leider der Fall, ist auszuschliessen. Orientierungspunkt für eine solche Überarbeitung ist die Vernehmlassungsvorlage von 2016, die einigermassen ausgewogen war und dann leider zugunsten der Versicherungsbranche abgeändert wurde.
2.[NB]Der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten hat mindestens dem Schutzniveau in vergleichbaren europäischen Staaten zu entsprechen. Wir liegen hier in verschiedenen Teilen weit dahinter.
3.[NB]Mit der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes ist dem Parlament möglichst zeitgleich die vorgesehene Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu unterbreiten, soweit eine Koordination erforderlich ist. Da dieser Entwurf zurzeit in der Vernehmlassung oder schon in der Auswertung ist, passt dies zeitlich sehr gut zusammen.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Sie eröffnen damit die Chance, ein besseres, ein konsumentenfreundliches Gesetz zu machen, das die bestehenden rechtlichen Mängel und Lücken wirksam behebt und Rechte und Pflichten gleichmässig verteilt. Die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer, und das sind schlussendlich wir alle, haben etwas Besseres verdient.