Rytz Regula · Nationalrat · 2019-05-09
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2019-05-09
Wortprotokoll
"Lieber keine Revision als diese" - so hat der Versicherungsexperte Professor Hubert Stöckli von der Universität Freiburg seine Haltung zum neuen Versicherungsvertragsgesetz zusammengefasst. Diese Haltung ist an Klarheit, aber auch an Bitterkeit nicht zu übertreffen. Doch Herr Stöckli hat Recht. Wenn man den Entwurf des Bundesrates unter die Lupe nimmt, dann fragt man sich rasch: Wem dient eigentlich diese Landesregierung? Dient sie der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, die sich auf faire Spielregeln und auf Schutz vor Willkür verlassen will? Wir sind ja nicht in einer Bananenrepublik! Oder dienen der Bundesrat und die Mehrheit im Parlament einzelnen Unternehmungen, die möglichst viel Geld verdienen wollen - auf dem Buckel von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern und von KMU?
Die Antwort ist klar: Das Gesetz, wie es heute auf dem Tisch liegt, ist ein Versicherungsinteressen-Schutzgesetz. Anstatt die ungleiche Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Versicherungen und Versicherten zu korrigieren und in ein gutes Gleichgewicht zu bringen, wird sie in entscheidenden Punkten sogar verschlechtert, und zwar massiv. Möglichst viel für die Assekuranz und möglichst wenig für die Versicherten; das hat Professor Stöckli auch gesagt.
Versicherte Privatpersonen, aber auch KMU werden mit diesem Gesetz, wie es jetzt auf dem Tisch liegt, benachteiligt. Oder wenn Sie es noch deutlicher haben wollen: Mit diesem Gesetz zieht der Bundesrat dem Gewerbe, dem Malermeister, der Architektin und vor allem auch den älteren Menschen das Geld aus der Tasche. Wenn dieser Entwurf durchkommt, wird es einen Aufstand geben und ein Referendum sowieso. So geht das nicht. Mit diesem Gesetz, so, wie es jetzt vorliegt, würden Sie sich in ganz Europa und in der Schweiz lächerlich machen. Ausgerechnet im Land der Versicherungen und der Banken sollen Kundenrechte mit Füssen getreten werden. Das müssen wir korrigieren.
Ich weiss, dass das nicht alle hier interessiert. Nationalrat Thomas Aeschi zum Beispiel hat bei der Versenkung der letzten Vorlage im Parlament 2012 gesagt, dass Konsumentenschutz sowieso wirtschaftsfeindlich sei. Wirtschaftsfeindlich! Ja, lieber Kollege Aeschi, was macht denn eine Wirtschaft ohne Konsumenten? Wem verkaufen Sie denn Ihre Produkte und Leistungen, wenn nicht den Konsumentinnen? Vielleicht sollte man sich hier einmal überlegen, was die Wirtschaft überhaupt ist. Sie besteht nicht nur aus den Unternehmungen, sondern sie besteht auch aus Arbeitnehmenden und eben aus Kundinnen und Kunden, aus Konsumentinnen und Konsumenten. Die meisten von ihnen, das kann ich Ihnen sagen, werden Ihnen für dieses Gesetz keinen Applaus spenden, sondern sie werden bei den nächsten Wahlen die Konsequenzen ziehen.
Das zumindest hat die FDP verstanden. Ein halbes Jahr vor den nationalen Wahlen steht sie nämlich auf die Bremse und will nun die schlimmsten Exzesse verhindern. Das ist nach der Klimapirouette und der Franchisenpirouette die dritte präelektorale Kehrtwende, die wir erleben dürfen, und das ist gut. Zum Glück gibt es hin und wieder Wahlen, kann ich da nur sagen. Aber wie wäre es, wenn man von Anfang an hinschauen und die Verantwortung wahrnehmen würde?
Schon nach den Hearings vor einem Jahr hätten eigentlich alle Mitglieder der Kommission für Wirtschaft und Abgaben ganz klar sehen müssen, dass diese Gesetzesvorlage gründlich misslungen ist. Prisca Birrer-Heimo hat vorhin erzählt, was alles passiert ist von der Vernehmlassungsvorlage bis zum Schlussprodukt. Ich denke, dass die Expertinnen und Experten selten so ungeschminkt Kritik gegen ein Gesetzesvorhaben geäussert haben. Ein ganzes Heft haben sie gegen die bundesrätliche Vorlage geschrieben, wir haben es vorhin schon gesehen. Wenn Sie es lesen, dann sehen Sie: Da ist starker Kaffee drin. Trotzdem sind die meisten Verschlechterungen durchgewinkt worden. Wir Grünen und die SP-Fraktion haben versucht, mit unseren Anträgen die Rechtsstaatlichkeit und die Interessen der Versicherten zu wahren. Auch die SVP-Fraktion war sehr aktiv - allerdings nicht für das Gemeinwohl, sondern offensichtlich für einzelne Versicherungsfreunde.
Wir Grünen sind froh, dass wir mit den Mitteparteien zusammen Vorschläge für die Verbesserung des Gesetzes einbringen konnten. Auch die FDP will korrigieren, und das ist gut. Die Bürgerinnen und Bürger haben etwas Besseres verdient als einen Kniefall vor der Versicherungslobby. Allerdings gehen die angekündigten Korrekturen der FDP bisher zu wenig weit. Ein modernes, kundenfreundliches Gesetz sieht anders aus.
Die Grünen unterstützen deshalb den Rückweisungsantrag Leutenegger Oberholzer. Nur so hat der Bundesrat die Chance, in aller Sorgfalt ein Gesetz zu machen, das auf der Höhe der Zeit ist und für die nächste Generation Bestand haben wird.
Für uns Grüne stehen dabei zwei Anliegen im Vordergrund:
Erstens wollen wir mit diesem Gesetz die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherungsunternehmen und den Versicherten fair regeln und den Kundinnen- bzw. Kundenschutz ausbauen. Dazu müssen die Rechte und Pflichten gleichmässig zwischen Versicherern und Versicherten verteilt werden. Heute wird zum Beispiel nur die Gefahrenerhöhung, aber nicht die Gefahrenminderung bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Das muss sich ändern. Und selbstverständlich darf es keine einseitige Anpassung von Vertragsbedingungen geben. Das ist die Pièce de Résistance in dieser Vorlage, und das werden wir heute sicher korrigieren können.
Was für uns zweitens auch wichtig ist, ist eine Korrektur bei den Krankentaggeldversicherungen. Diese müssen kundenfreundlicher geregelt werden. Es kann ja nicht sein, dass Leistungen bei laufendem Krankheitsfall einfach eingestellt werden oder dass die Arbeitnehmenden beim Übertritt von einer Kollektiv- in eine Einzeltaggeldversicherung grosse Prämiensprünge hinnehmen müssen. Da braucht es auch noch Korrekturen.
Leider haben wir in diesen zentralen Bereichen in der Kommission noch keine Lösung gefunden. Es ist auch tatsächlich eine knifflige Aufgabe an der Grenze zwischen Privatversicherung und Sozialversicherung. Auch der Bundesrat sieht Handlungsbedarf. Er hat allerdings noch keine Vorschläge auf den Tisch gelegt. Wir werden diese Fragen deshalb beim Versicherungsaufsichtsgesetz noch einmal aufnehmen müssen.
Zusammenfassend möchte ich Sie bitten, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Nur ein Neuanfang gibt uns die Möglichkeit, dieses wichtige Gesetz im Geist der Kooperation und der Fairness zu beraten und es besser zu machen - und wir können es besser machen.