Müller Leo · Nationalrat · 2019-05-09
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-05-09
Wortprotokoll
Für die CVP ist klar: Das Versicherungsvertragsgesetz muss revidiert werden. Das über hundert Jahre alte Gesetzeswerk genügt den heutigen Anforderungen und den heutigen Bedürfnissen nicht mehr. Diese Revision ist deshalb dringend nötig. Auch wenn diese Notwendigkeit von niemandem bestritten wird, ist die Revision eine Zangengeburt. Bereits im Jahr 2013 hat das Parlament eine vom Bundesrat vorgelegte Totalrevision an diesen zurückgewiesen. Der Bundesrat hat dann in Zusammenarbeit mit der Branche, [PAGE 733] mit der Stiftung für Konsumentenschutz, mit dem Schweizerischen Versicherungsverband und mit der Finma eine neue Revisionsvorlage ausgearbeitet. Dieser Entwurf wurde dann in die Vernehmlassung geschickt.
Sehr geehrte Damen und Herren, dann ist etwas passiert, was nicht nachvollziehbar ist: Die Version, die der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hatte, hat nicht nur eine Veränderung erfahren, nein, diese Version hat richtiggehend eine Metamorphose durchgemacht. Die vom Bundesrat mit Botschaft vom 28. Juni 2017 dem Parlament vorgelegte Vorlage war kaum mehr zu erkennen. Diese ist sehr einseitig ausgestaltet, vernachlässigt die Stellung der Versicherten und ist so nicht machbar. Das Gleichgewicht zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherten ist nicht mehr gegeben. Würde diese Version verabschiedet, wäre nicht mehr gewährleistet, dass die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler für ihre Prämien jemals die versprochene Leistung erhalten würden. Das geht gar nicht!
Zwar weist die Vorlage einige Punkte auf, die positiv sind: Einführung eines 14-tägigen Widerrufsrechts, Reglementierung der vorläufigen Deckungszusage, Regelung für eine rückwirkende Versicherung unter bestimmten Bedingungen, Verlängerung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag von zwei auf fünf Jahre und eine angemessene Einschränkung des VVG-Schutzes für Grossrisiken oder für professionelle Versicherungsnehmer.
Die Gesetzesvorlage, wie sie der Bundesrat vorlegt und wie sie die Kommission in ihrer Mehrheit verabschiedet hat, vermag aber aus Sicht der CVP-Fraktion in folgenden Punkten nicht zu genügen:
1.[NB]einseitige Anpassung der Vertragsbedingungen durch die Versicherungen;
2.[NB]Kündigungsrecht für die Krankenversicherung;
3.[NB]Nachhaftung bei Eintritt der versicherten Gefahr während der Versicherungsdauer, wenn der Schaden aber erst nach Vertragsablauf eintritt;
4.[NB]Möglichkeit der Einschränkung oder Streichung von Leistungen bei Beendigung des Versicherungsvertrages.
Dieses einseitige Werk konnte während der Kommissionsberatung nicht ins Gleichgewicht gebracht werden.
Die CVP-Fraktion bedauert es sehr, dass in der Kommission keine echte Diskussion und keine echte Auseinandersetzung mit den Argumenten für die einzelnen Brennpunkte stattfinden konnte. Das Ergebnis sehen Sie jetzt: Wir haben mit den Mehrheitsbeschlüssen der Kommission eine Vorlage, die den Versicherten so nicht zugemutet werden kann. Die CVP-Fraktion hat als einzige der bürgerlichen Parteien während der Kommissionsberatung den Warnfinger gehoben und gesagt: so nicht! Seit der Verabschiedung dieser Vorlage in der Kommission am 22. Oktober 2018 bis heute haben die SVP- und die FDP-Liberale Fraktion einige Kurven gezogen und verschiedene Slaloms hingelegt. Wenn ich jetzt die Einzelanträge sehe und höre, was in einzelnen Fraktionen diskutiert wurde und welche Bewegung in Gang gekommen ist, freut uns das als CVP sehr. Ich bin jetzt gespannt auf die Haltungen, die hier im Rat vertreten werden.
Zusammenfassend darf ich festhalten: Die Einsicht kommt spät, aber sie kommt. Ich bin stolz auf unsere Haltung, auf die Haltung der CVP. Wir fahren weiterhin den Weg geradeaus. Wir verfolgen konsequent unsere Haltungen. Die CVP ist die einzige bürgerliche Partei, die keine Kurve nehmen muss, um die richtige Spur zu fahren. Die CVP-Fraktion hat bei fünf zentralen und entscheidenden Punkten ihre Position in einen Minderheitsantrag gefasst und diese Anträge eingereicht. Zudem unterstützt sie verschiedene Minderheiten anderer Kommissionsmitglieder.
Der Hauptpunkt ist die einseitige Vertragsanpassung. Der Nukleus der Vorlage ist somit Artikel 35 dieses Gesetzentwurfes. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass die Versicherungsgesellschaften Verträge einseitig anpassen können. Dies kann nicht sein. Insbesondere bei der Krankenzusatzversicherung kann es ja wohl nicht der Ernst sein, dass Personen ihr Leben lang Versicherungsprämien für ein Risiko einbezahlen und, wenn es dann um die Versicherungsleistungen gehen würde, sich die Versicherungsgesellschaften mit einer Kündigung oder einseitigen Vertragsanpassung aus der Verantwortung stehlen können. Wenn sich nämlich Versicherungen so ihrer Pflicht entledigen könnten, müsste man sich fragen, ob es überhaupt noch Versicherungen braucht. Versicherungen dienen dazu, definierte Risiken abzudecken. Sollte es aber möglich sein, im Laufe der Versicherungsvertragsdauer die Bedingungen zu ändern, um für diese Risiken nicht mehr bezahlen zu müssen, bräuchte es wohl keine Versicherungen mehr.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, bei Artikel 35 eine Anpassung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vorzunehmen und die Minderheit der Kommission zu unterstützen.
Das Gleiche gilt auch bei Artikel 35a, das heisst beim Kündigungsrecht, und bei Artikel 35c betreffend Nachhaftung in der Krankenzusatzversicherung. Auch hier sind Anpassungen dringend erforderlich. Wir kommen dann bei den einzelnen Blöcken konkret auf die Anträge zurück.
Zusammenfassend halte ich fest, dass nicht zuletzt aufgrund des Drucks der CVP und weiterer Kreise sich seit der Beratung dieses Gesetzentwurfes in der Kommission einiges bewegt hat. Die Einzelanträge, die in diesen zentralen Punkten Verbesserungen für die Versicherer vorschlagen, sind der beste Beweis dafür, dass ein Umdenken stattgefunden hat. Die CVP-Fraktion ist gewillt und entschlossen, die eingenommenen Positionen hier zu verteidigen und damit zu einer Verbesserung dieses Gesetzentwurfes, wie ihn die Mehrheit der WAK vorschlägt, beizutragen.
Die CVP-Fraktion ist in diesem Sinne für Eintreten auf die Vorlage. Ich danke Ihnen, wenn Sie eintreten und die Positionen der CVP-Fraktion unterstützen.