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AB 244910

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-05-09

Wortprotokoll

Sie haben es jetzt mehrmals gehört: Dieses Geschäft ist seit acht Jahren zwischen Ihnen und uns unterwegs. Wenn diese Legislatur oft als die verlorene Legislatur bezeichnet wird, weil das Parlament nicht mehr fähig sei, Lösungen zu finden, dann, würde ich meinen, ist diese Vorlage nach acht Jahren durchaus etwas, anhand dessen wir beweisen können, dass wir bereit sind, Lösungen zu finden. Ich glaube, es lohnt sich wirklich, dieses Geschäft pragmatisch anzugehen, auch wenn ich während der Eintretensdebatte bei einzelnen Voten das Gefühl hatte, dass grosse Ereignisse - ich meine die Wahlen - ihre Schatten vorauswerfen. Ich denke, es ist nun die Gelegenheit, sich pragmatisch mit dieser Materie zu befassen.

Sie haben es gehört, ich kann das noch einmal kurz zusammenfassen: Der Bundesrat hat Ihnen 2006 eine Teilrevision des VVG vorgelegt. Diese wurde entsprechend dann auch angenommen. Ihr Rat hat uns dann aufgefordert, eine Totalrevision des VVG vorzulegen. Mit diesen Arbeiten hat man 2011 mit allen Experten, die in unserem Land vorhanden sind, begonnen. 2013 haben Sie dann diese Totalrevision zurückgewiesen. Sie war Ihnen zu komplex, und Sie haben den Bundesrat dazu aufgefordert, sich auf einige wichtige Punkte zu beschränken, die zur Verbesserung dieses Gesetzes wesentlich sind. Sie wurden bereits erwähnt. Es ging bei der Rückweisung um ein angemessenes Widerrufsrecht, um die gesetzliche Regelung der vorläufigen Deckung, um die Zulassung der Rückwärtsversicherung, Beseitigung von konsumentenfeindlichen Genehmigungskonflikten usw. Es war also ein klarer Auftrag mit der Rückweisung verbunden.

In unserem Departement hat man sich dann darangemacht, diesen Rückweisungsbeschluss entsprechend umzusetzen. Wir haben wiederum eine Expertengruppe aus allen betroffenen Branchen, inklusive Konsumentenschutz und Versicherungsbranche, einberufen und haben den Rückweisungsantrag umgesetzt. Wir sind dabei in der Vernehmlassungsvorlage bewusst etwas über Ihren Rückweisungsantrag hinausgegangen, weil wir das Gefühl hatten, dass sich im einen oder anderen Bereich die Meinung vielleicht etwas gedreht hätte und man bereit wäre, neue Elemente aufzunehmen.

Die Vernehmlassungsvorlage wurde heute auch da und dort zustimmend zur Kenntnis genommen; mit dieser - so habe ich herausgespürt - hätte man noch eher leben können. Das wird aber mit dem Vorwurf verbunden, dass die Botschaft dann anders ausgesehen habe. Diese Vorwürfe richten sich vor allem an den Bundesrat. Ich bitte Sie einfach, noch einmal den Vernehmlassungsbericht zu lesen. Im Vernehmlassungsbericht haben sich vor allem die politischen Parteien dafür ausgesprochen, dass man ganz genau beim Rückweisungsantrag bleibt und nicht darüber hinausgeht. Es ist also nicht so, dass der Bundesrat hier einen Knicks vor der Branche gemacht hat, sondern wir haben im demokratischen Prozess, wenn schon, die Meinungen der Parteien mitberücksichtigt, die Vernehmlassungsvorlage wieder auf den Rückweisungsantrag des Parlamentes zurückgestutzt und Ihnen in der definitiven Botschaft eine Vorlage unterbreitet, die dem Willen der Vernehmlassung entsprochen hat. Eine Vernehmlassung ist Teil des politischen Prozesses, sonst müssten wir diese nicht durchführen. Der Bundesrat hat ja wohl auch die Aufgabe, in der definitiven Botschaft die Mehrheitshaltung der Vernehmlassung wieder abzubilden. Das haben wir gemacht. Die endgültige Botschaft ist entsprechend auf Kritik gestossen.

Ich möchte immerhin erwähnen, dass die Botschaft, wie wir sie Ihnen vorgelegt haben, doch eine Reihe von auch wesentlichen Verbesserungen bringt. Das 14-tägige Widerrufsrecht, die vorläufige Deckungszusage, die Rückwärtsversicherung, die Verlängerung der Verjährungsfrist für Forderungen von zwei auf fünf Jahre, den Schutzbereich des VVG bei Grossrisiken und bei professionellen Versicherungsnehmern, die alternative Textform - wir haben dies aufgenommen, und das sind wesentliche Fortschritte in diesem Gesetz.

Der Hauptstreitpunkt richtet sich jetzt auf die Frage des Konsumentenschutzes. Wie weit soll dieser gehen? Manche Minderheitsanträge, die wir anschliessend behandeln werden, nehmen zum Teil die Vorschläge des Bundesrates aus der Vernehmlassung wieder auf. Wir sind durchaus bereit, auf diesen damaligen Vernehmlassungsentscheid zurückzukommen. Die Frage ist aufgrund dieses Rückweisungsantrages jetzt einfach die, ob Sie heute entscheiden sollen oder nicht. Ich bin der Meinung, dass die Fragen, die heute zur Debatte stehen, durch das Parlament gelöst werden müssen. Nach acht Jahren des Hin und Her, mit Experten da und dort, wieder Vernehmlassungen usw. ist diese Phase wohl abgeschlossen. Sie haben heute zu entscheiden.

In diesem Gesetz geht es immer um eine Güterabwägung zwischen Versicherten und Versicherungsgesellschaften. Das ist keine exakte Wissenschaft, das müssen wir einfach wissen. Ich denke, wenn wir beim Versichertenschutz übertreiben - ich glaube nicht, dass das jetzt der Fall ist -, dann werden die Versicherungen, die durch diesen zusätzlichen Schutz höhere Risiken eingehen, diese in höheren Prämien abbilden. Wir sind eigentlich dem Weg von möglichst viel Transparenz gefolgt, damit auf beiden Seiten klar ist, was wann passiert und welche Mittel man hat.

Jetzt besteht ganz offensichtlich der Wunsch, dem Konsumentenschutz, also dem Versicherten, mehr Aufmerksamkeit zu geben. Aufgrund der Voten, die hier gefallen sind, gehe ich auch davon aus, dass dies in der Detailberatung erfolgen wird. Das Kernstück betrifft Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe j und Artikel 35, welche wir diskutieren werden. Dort stellen sich die Kernfragen, daneben gibt es weitere Fragen. Ich bin der Meinung, dass es keinen Sinn macht, wenn Sie die Vorlage noch einmal zurückweisen, weil es hier Möglichkeiten gibt, das Gesetz zu verbessern. Wir haben einiges erreicht, und die offenen Fragen kann niemand anderes entscheiden als Sie. Sie können die Fragen nicht noch einmal für weitere Jahre weiterschieben. Wir kommen dann wieder mit dem demokratischen Prozess, wie er stattgefunden hat, aber irgendjemand muss entscheiden - und dieser Irgendjemand sind Sie.

Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten. Sie ist nicht so schlecht, wie sie teilweise gemacht wurde. Es gibt eine Reihe von Verbesserungen. Bei den offenen Fragen - [PAGE 737] Stichwort Konsumentenschutz - ist es, wie ich aufgrund der Eingangsvoten glaube, möglich, zugunsten dieser Forderungen eine Verbesserung zu erzielen. Mehr Transparenz - ich denke, das sollten wir entsprechend aufnehmen.

Ich bitte Sie also, eine pragmatische Lösung zu finden. Nach acht Jahren des Hin und Her ist es an der Zeit, diese Vorlage zu beraten. Das wäre meine Bitte. Ich glaube nicht, dass die Positionen so weit voneinander abweichen, dass ein Entscheid nicht möglich ist. Eintreten zu beschliessen und die Detailberatung vorzunehmen entspricht eigentlich dem Gebot der Stunde.